Welche Geschäfte dürfen aktuell noch geöffnet bleiben? Wirtschaftsministerium BW veröffentlicht Auslegungshinweise zur Corona-Verordnung
21.03.2020
Das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg hat Auslegungshinweise zur Corona-Verordnung veröffentlicht.
Hieraus kann entnommen werden, welche Geschäfte aktuell noch geöffnet bleiben dürfen und welche Geschäfte geschlossen werden müssen.
Die Auslegungshilfe kann unter nachfolgendem Link heruntergeladen werden:
Website des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg