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Fünfte Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-Verordnung


Die Landesregierung Baden-Württemberg hat die Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (CoronaVO) erneut geändert.

Die neu getroffenen Regelungen gelten ab Montag, 20. April 2020.

Unter anderem wurde festgelegt, dass das Abstandsgebot und die Kontaktbeschränkungen bis einschließlich 03. Mai 2020 aufrecht erhalten bleiben. Dort, wo ein Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann, wird das Tragen von nicht-medizinischen Alltagsmasken, welche Nase und Mund bedecken, empfohlen.
Zudem wurden Rahmenbedingungen zu schrittweisen Öffnungen im Einzelhandel und zur stufenweisen Öffnung der Schulen formuliert.

Detaillierte Informationen können über den nachfolgenden Link abgerufen werden:
Homepage der Landesregierung Baden-Württemberg


Die Notfallbetreuung für Schulkinder sowie Kinder in den Kindertageseinrichtungen ist in § 1 Abs. 4-6 der CoronaVO geregelt.
Das Kultusministerium kann über die in Absatz 6 genannten Bereiche hinaus weitere Bereiche für die Notbetreuung lageangepasst festlegen.
Zum aktuellen Zeitpunkt liegen derartige Festlegungen noch nicht vor. Sobald wir von weiteren Anpassungen Kenntnis erlangen, werden wir darüber auf unserer Homepage informieren.

Weitere - und stetig aktualisierte - Informationen zum Coronavirus für Schulen und Kindertageseinrichtungen können unter nachfolgendem Link abgerufen werden:
Homepage des Kultusministeriums Baden-Württemberg