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Förderprogramm zum Schnitt von Streuobstbäumen (Förderung Baumschnitt) für die Jahre 2020 bis 2025


Das Land Baden-Württemberg führt das Förderprogramm zum Schnitt von Streuobstbäumen mit einer neuen fünfjährigen Förderperiode weiter.
Ziel des Förderprogramms ist die Unterstützung des Erhalts und der Entwicklung der Streuobstbestände Baden-Württembergs und damit auch die Förderung des Lebensraums für streuobstwiesentypische Tiere und Pflanzen.

Was wird gefördert?
Gefördert wird der fachgerechte Baumschnitt großkroniger, starkwüchsiger und in weiträumigem Abstand stehender Streuobstbäume in allen Entwicklungsstadien (ab dem 3. Standjahr) mit einer Stammhöhe von in der Regel mindestens 1,40 m im Außenbereich bzw. in der freien Landschaft. Nicht gefördert werden Streuobstbäume, die sich in Hausgärten befinden oder auf Flurstücken mit Hausgartencharakter. Brennkirschen- und Walnussbäume sind von der Förderung ausgeschlossen, ebenso abgestorbene Bäume.
Der Förderzeitraum erstreckt sich über 5 Jahre (2020 – 2025). Die beantragten Obstbäume sind für einen Zeitraum von 5 Jahren zu erhalten (Erhaltungspflicht mit Nachpflanzgebot). Jeder (beantragte) Baum muss im Fünfjahreszeitraum mindestens zweimal geschnitten werden.
Jeder Baum darf jedes Jahr geschnitten werden, er wird jedoch höchstens zweimal im Förderzeitraum gefördert.
Gefördert werden 2 Schnitte pro Baum mit voraussichtlich bis zu 15 Euro pro Baumschnitt (im Falle einer Überzeichnung des Programms kann sich dieser Betrag noch ändern).
 
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Förderausschlussgründe
Eine Doppelförderung ist ausgeschlossen. Für Flächen, für die Teilnehmende am Sammelantrag Fördermittel im Rahmen von staatlichen Förderprogrammen und Regelungen (z.B. über die Landschaftspflegerichtlinie oder kommunale Förderprogramme zum Baumschnitt) für die im Antrag aufgeführten Flächen für die gleichen Sachverhalte beantragt oder erhalten haben, wird wegen der gleichen Sachverhalte keine Förderung gewährt.
Flächen, auf denen Ökokonto- oder Kompensationsmaßnahmen durchgeführt werden, sind von der Förderung ausgeschlossen.

Sammelantrag in Ofterdingen
Die Gemeinde Ofterdingen stellt bei entsprechendem Interesse einen Sammelantrag. Wenn Sie eine Förderung beantragen möchten, stellen Sie bitte bis spätestens 16. Juni 2020 einen Antrag bei der Gemeindeverwaltung Ofterdingen. Dazu müssen Sie die Einzelanmeldung zur Sammelantragstellung und die Einverständniserklärung Teilnehmer ausgefüllt abgeben. Sie können das in dieser Ausgabe des Gemeindeboten veröffentlichte Formular verwenden oder es von der Homepage der Gemeinde unter www.ofterdingen.de herunterladen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte vormittags an Frau Mertins vom Rathaus, Telefon 07473 3780-26 bzw. E-Mail: smertins(at)ofterdingen.de.
 
Weitere Informationen zu diesem Förderprogramm erhalten Sie auch unter www.streuobst-bw.info.
 
Die Gemeindeverwaltung



Förderprogramm Baumschnitt - Einzelanmeldung zur Sammelantragstellung

Förderprogramm Baumschnitt - Einverständniserklärung Teilnehmer/in