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Nachricht

Jahresveranlagung Hundesteuer 2015 sowie Ausgabe neuer Hundesteuermarken


Anfang des nächsten Jahres werden die Hundesteuerbescheide für das Jahr 2015 zugestellt. Mit dem Jahresbescheid erhalten Sie auch eine neue Hundesteuermarke. Diese Marke ist für die Jahre 2015 – 2017 gültig. Die alten Steuermarken werden ab dem 01.01.2015 ungültig und können vernichtet oder an die Gemeindeverwaltung zurückgegeben werden.
 
Dazu verweisen wir auf die Regelungen in der gültigen Hundesteuersatzung der Gemeinde Ofterdingen §11 Abs. 4:

Der Hundehalter hat die von ihm gehaltenen, außerhalb des von ihm bewohnten Hauses oder des umfriedeten Grundbesitzes, laufenden anzeigepflichtigen Hunde mit einer gültigen und sichtbar befestigten Hundesteuermarke zu versehen.

Die Hundesteuer wird als Jahressteuer erhoben. Erhebungszeitraum ist das Kalenderjahr. Die Steuerschuld für das Kalenderjahr entsteht am 01. Januar für jeden an diesem Tag im Gemeindegebiet gehaltenen Hund, der älter als drei Monate ist. Beginnt die Steuerpflicht im Laufe des Kalenderjahres, so entsteht die Steuerschuld für dieses Jahr mit dem Beginn der Steuerpflicht. Die Steuer beträgt im Kalenderjahr für jeden ersten Hund 96,00 €. Hält ein Hundehalter im Gemeindegebiet mehrere Hunde, so erhöht sich der Steuersatz für den zweiten und jeden weiteren Hund auf 192,00 €.

Für Rückfragen steht Ihnen Frau Eissler, Tel. 07473/3780-32 oder per Mail (seissler(at)ofterdingen.de), gerne zur Verfügung.