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Hinweise zum Heizen mit Holz


In vielen Häusern ist zusätzlich zur Zentralheizung ein Kaminofen eingebaut. Dies scheint gerade für die Übergangszeit eine ausgesprochen praktische Alternative zu sein, erspart ein solcher Ofen doch an kühlen Abenden den Einsatz der Zentralheizung und gemütlich ist er obendrein. Weniger erfreut dagegen ist mitunter der Nachbar, der unter Rauch- und Geruchsbelästigungen durch falsches Heizen innerhalb der Nachbarschaft zu leiden hat.
Um die Rauch- und Geruchsbelästigungen zu vermeiden, sollten in den sogenannten Kleinfeuerungsanlagen grundsätzlich nur die Brennstoffe verbrannt werden, die für die jeweilige Kleinfeuerungsanlage auch zugelassen sind.

Bild: Hasan Anac  / pixelio.de
Bild: Hasan Anac / pixelio.de

Neben naturbelassenem, stückigem Holz können als Brennstoff z.B. Presslinge aus naturbelassenem Holz in Form von Holzbriketts oder vergleichbare Holzpellets in Frage kommen. Selbst Papier ist als Brennstoff ungeeignet, da auch hierbei erhebliche Schadstoffmengen freigesetzt werden. Ganz abgesehen davon ist Papier ein wichtiger Rohstoff, der zum Verbrennen viel zu schade ist.
 
Wenn Holz verfeuert wird, darf ausschließlich naturbelassenes, trockenes Holz verwendet werden. Nicht zugelassen sind Abfallhölzer, z.B. Baustellenabfall (lackiertes und imprägniertes Holz, Sperrholz, Span- und Faserplatten, etc.). Auch Abfallhölzer, die augenscheinlich naturbelassen sind, (z. B. Tischlereiabfallhölzer oder Palettenhölzer) gehören dazu, da in der Regel nicht ermittelt werden kann bzw. nicht für jedermann erkennbar ist, welche Hölzer behandelt sind und welche nicht. Deshalb dürfen grundsätzlich keine Abfallhölzer verbrannt werden, denn die häusliche Feuerstätte ist keine Müllverbrennungsanlage.
 
Je nach Holzart ist eine Lagerzeit von mindestens 1 bis zu 2 ½ Jahren empfehlenswert. Selbst gut abgelagertes Holz enthält noch 15 bis 20 Prozent Feuchtigkeit. Nicht ausreichend abgelagertes Holz führt zu einem hohen Wärmeverlust. Es brennt schlecht, qualmt stark, verrußt den Ofen samt Schornstein und belastet die Umwelt und die Nachbarn.
 
Wärmeverlust durch Holzfeuchte
 
    10% Holzfeuchte entspricht einem Heizwert von 4,6 kWh/Kg
    15% Holzfeuchte entspricht einem Heizwert von 4,3 kWh/Kg
    20% Holzfeuchte entspricht einem Heizwert von 4,0 kWh/Kg
    30% Holzfeuchte entspricht einem Heizwert von 3,4 kWh/Kg
    40% Holzfeuchte entspricht einem Heizwert von 2,9 kWh/Kg
    50% Holzfeuchte entspricht einem Heizwert von 2,3 kWh/Kg
 
Dies bedeutet, je besser das Holz abgetrocknet ist, desto mehr Wärme ergibt sich - oder man muss doppelt so viel Holz verheizen (kaufen, sägen und auch lagern), wenn man schlecht abgelagertes Holz mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 50% gegenüber abgelagertem Holz mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 10% zum Heizen einsetzt.
Sie schaden mit feuchtem Holz also nicht nur Ihren Nachbarn und der Umwelt, sondern auch Ihrem Geldbeutel bzw. Ihrer Freizeit durch höheren Aufwand zur Holzbeschaffung, da Sie fast doppelt so viel Holz heranschaffen müssen.