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Nachricht

Förderung des Baumschnittes von Streuobstbäumen


Das Land Baden-Württemberg hat 2015 erstmals ein Förderprogramm für den Baumschnitt von Streuobstbeständen aufgelegt. Für 2015 und 2016 wurden dafür insgesamt 2 Millionen Euro bereitgestellt.
Ziele dieses Programms sind, einen fachgerechten Baumschnitt der Streuobstbäume, die Erhaltung und Entwicklung der Streuobstbestände in Baden-Württemberg zu unterstützen und den Lebensraum für streuobstwiesentypische Tiere und Pflanzen zu fördern. Die Landesregierung will mit diesem Programm die Arbeit der Menschen wertschätzen, die Streuobstbäume pflegen und damit die Lebensdauer dieser wertvollen Bestände verlängern.

Streuobstbäumen
 
Was wird gefördert?
Gefördert wird der fachgerechte Baumschnitt großkroniger, starkwüchsiger und in weiträumigem Abstand stehender Streuobstbäume in allen Entwicklungsstadien (ab dem 3. Standjahr) mit einer Stammhöhe von in der Regel mindestens 1,40 m im Außenbereich. Brennkirschen- und Walnussbäume sind von der Förderung ausgeschlossen.
Der Förderzeitraum erstreckt sich über 5 Jahre. Die beantragten Obstbäume sind für einen Zeitraum von 5 Jahren zu erhalten (Erhaltungspflicht). Andernfalls müssen Hochstammobstbäume nachgepflanzt werden. Jeder (beantragte) Baum muss im Fünfjahreszeitraum mindestens einmal geschnitten werden.
Pro Baumschnitt werden 15 Euro ausbezahlt.
Jeder Baum darf jedes Jahr geschnitten werden, er wird jedoch höchstens zweimal im Förderzeitraum gefördert. Maximal sind also 30 Euro pro Baum im Förderzeitraum möglich.
 
Wer kann wo einen Förderantrag stellen?
Damit der Aufwand bei der Antragstellung, Auszahlung und Kontrolle dieser Förderung in einem guten Verhältnis zum Nutzen steht, sind nur Sammelanträge möglich.
Das heißt Vereine, Initiativen, Kommunen, Landschaftserhaltungsverbände oder Gruppen von mindestens 3 Privatpersonen können sich mit ihrem Schnittkonzept beim zuständigen Regierungspräsidium um eine Förderung bewerben.
Der Förderantrag ist bis spätestens zum 15. Mai vor Durchführung der Maßnahme zu stellen.
 
Was muss der Antrag beinhalten?
Die Antragstellerin und Antragsteller melden die zu pflegenden Bäume an und legen ein Schnittkonzept vor. Im Schnittkonzept werden mehrere zusammenhängende Flurstücke / Gemarkungen zusammengefasst. Die Anzahl der in der Schnittkonzeption erfassten Bäume muss mindestens 100 betragen und darf in der Regel nicht höher sein als 1.500. Grundsätzlich können Kern- und Steinobstbäume mit einer Stammhöhe von in der Regel 1,40 Meter in ein Schnittkonzept aufgenommen werden. Aus dem Konzept muss ersichtlich sein, wann welche Bäume geschnitten werden. Dem Schnittkonzept wird eine Flurstückskarte oder ein Luftbild beigefügt, in dem man die Flächen der beantragten Bäume markiert.
 
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Übersteigt das Antragsvolumen die verfügbaren Haushaltsmittel, werden die Anträge nach Prioritäten geordnet. Dabei werden die
eingereichten Schnittkonzepte anhand folgender Kriterien bewertet:
  • Anteil an Obstbäumen mit einer Stammhöhe über 1,60 m
  • Pflegekonzept für den Unterwuchs (extensive Bewirtschaftung / Beweidung)
  • Kein Einsatz von chemisch-synthetischen Pflanzenschutz- und Düngemitteln
  • Beachtung von Naturschutzaspekten, zum Beispiel Totholz, Höhlenbäume, Wildbienenhabitate, Trockenmauern, Mahd mit Balkenmäher
  • Konzept für Verwertung des Mäh- und Schnittgutes
  • Fachliche Qualifikation der Baumpflegerinnen und Baumpfleger
  • Umweltbildung, beispielsweise durch Kooperationen mit Schulen
  • Sortenvielfalt
  • Vermarktung-/Verwertungskonzept für das Obst mit nennenswertem Aufpreis

Was ist bei einem fachgerechten Baumschnitt zu beachten?
Bei allen Schnittmaßnahmen ist zu beachten:
  • Keine großflächigen Kappstellen, insbesondere nicht am Stamm,
  • keine Rindenrisse an den Schnittstellen,
  • sichere Statik des Baumes,
  • erkennbarer Kronenaufbau,
  • lebensdauerverlängernder Schnitt,
  • Fruchtholz bleibt im Baum – kein kahles Gerüst,
  • kein Frühjahres- oder Sommerschnitt bei Brutaktivität von Vögeln
Eine Doppelförderung ist ausgeschlossen. Es können keine Flächen angegeben werden, für die man für den gleichen Sachverhalt bereits Fördermittel im Rahmen von staatlichen Förderprogrammen und Regelungen erhält.
 
Sammelantrag in Ofterdingen
Die Gemeinde Ofterdingen stellt bei entsprechendem Interesse in Kooperation mit dem Obst- und Gartenbauverein einen Sammelantrag. Wenn Sie eine Förderung beantragen möchten, stellen Sie bitte bis spätestens 15. April 2015 einen Antrag bei der Gemeindeverwaltung Ofterdingen. Das Formular für die Einzelanmeldung erhalten Sie beim Bürgerservice des Rathauses, Erdgeschoss, Zimmer 0.1 bzw. können es untenstehend herunterladen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Mertins, Rathaus, Zimmer 0.4, Telefon 07473 3780-26 (mittwochs und donnerstags von 8.30 Uhr bis 15.30 Uhr) bzw. E-Mail: smertins(at)ofterdingen.de.
 
Weitere Informationen zu diesem Förderprogramm erhalten Sie auch unter www.streuobst-bw.info.
 
Die Gemeinde und der Obst- und Gartenbauverein würde sich freuen, wenn dies zum Erhalt und der Entwicklung der Streuobstwiesen beitragen würde.
 
Die Gemeindeverwaltung und
der Obst- und Gartenbauverein Ofterdingen


Download:
Einzelanmeldung Baumschnitt
Merkblatt zur Einzelanmeldung