Bitte beachten – Zone 30 am wohnbebauten Teil des „Weiherrain“
09.07.2015
Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass von der Hafnerstraße kommend die bestehende Zone-30-Regelung in der Straße „Weiherrain“, entlang derer sich seit Erschließung des Misch- und Gewerbegebietes „Rohr“ Wohngebäude befinden, weitergilt. Aufgehoben wird die Zonenregelung erst mit Einmündung der Gewerbestraße. Wir bitten dringend um Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung.
Ihre Gemeindeverwaltung