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Nachricht

Räumen und Streuen nicht vergessen!


Aufgrund der Schneefälle und der hin und wieder auftretenden Eisglätte, möchten wir an dieser Stelle auf die geltende Streupflichtsatzung der Gemeinde hinweisen. Hiernach sind die Straßenanlieger u.a. dazu verpflichtet, die Gehwege bei Schneeanhäufungen zu räumen sowie bei Schnee- und Eisglätte zu bestreuen. Dies sollte werktags bis 7.00 Uhr, sonn- und feiertags bis 8.00 Uhr erledigt sein und muss, wenn danach nochmals Schnee fällt oder Eisglätte auftritt, auch unverzüglich wiederholt werden. Bitte benutzen Sie zum Streuen abstumpfendes Material wie Sand oder Splitt, auftauende Streumittel sind nach der Satzung nicht erlaubt.
Wir möchten Sie bitten, diesen Verpflichtungen nachzukommen. Fußgänger, insbesondere diejenigen, die auf Gehhilfen angewiesen oder beispielsweise mit Kinderwagen unterwegs sind, werden es Ihnen danken.