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Nachricht

Wichtige Hinweise zur Umstellung der Gemeinde Ofterdingen auf das Neue Kommunale Haushaltsrecht (NKHR) zum 01.01.2020


Aufgrund des Gesetzes zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts müssen die Kommunen in Baden-Württemberg ihr Haushalts- und Rechnungswesen spätestens ab dem Jahr 2020 nach dem neuen kommunalen Haushaltsrecht führen. Bei der Gemeinde Ofterdingen erfolgt dies zum 01.01.2020.
 
Mit der Einführung des NKHR geht in den Kommunalhaushalten ein Wechsel von der Kameralistik, einer zahlungsorientierten Darstellungsform, auf die Veranschlagung und Buchung des Ressourcenverbrauchs (Aufwand und Ertrag) sowie der Zahlungsvorgänge (Aus- und Einzahlungen) in einem doppischen Rechnungswesen einher. So berücksichtigt das NKHR beispielsweise auch Abschreibungen, die zwar Aufwand darstellen, aber nicht unmittelbar zu einer Auszahlung führen. Ziel dabei ist, verbrauchte Ressourcen zumindest mittelfristig periodengerecht auszugleichen.
 
Nähere Informationen zum neuen Haushaltsrecht der Gemeinden in Baden-Württemberg stehen auch auf der Homepage www.nkhr-bw.de oder https://im.baden-wuerttemberg.de/de/land-kommunen/starke-kommunen/nkhr/ zur Verfügung.
 
Mit der Umstellung auf die sogenannte „Doppik“ sind vielzählige Änderungsarbeiten zum Jahreswechsel notwendig. Vor diesem Hintergrund kann es zu einer eingeschränkten Erreichbarkeit und Bearbeitung Ihrer Anfragen bei der Finanzverwaltung bzw. Gemeinde-kasse kommen.
 
Bitte beachten Sie auch, dass die Gemeindekasse im Zuge der Überführung der Kassengeschäfte bis einschließlich 10.01.2020 geschlossen bleibt.
 
Wir bitten Sie dabei um Verständnis. Wir sind bemüht die Umstellungsarbeiten so reibungslos wie möglich durchzuführen.
 
Ihre Finanzverwaltung