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Nachricht

Parken im Bereich Bachsatzstraße / Rathausgasse – Erinnerung zum Auslegen einer Parkscheibe


Ende letzten Jahres wurde im Zuge der Neugestaltung der Bachsatzstraße auch die Ausgestaltung der Parkierung neu geregelt.

2019-11-21_Parkierungskonzept

Das Parkierungskonzept sieht werktags zwischen 8.00 und 19.00 Uhr eine Höchstparkdauer von 2 Stunden vor. Zu diesem Zweck wurden entsprechende Verkehrsschilder angebracht. In den Geltungsbereich miteinbezogen sind aktuell Bereiche der Bachsatzstraße und der Rathausgasse.

Wir möchten gerne erneut darauf hinweisen, dass für das Parken in den ausgeschilderten Bereichen das Auslegen einer Parkscheibe erforderlich ist. Der Gemeindevollzugsdienst überprüft die Einhaltung der Parkregelungen und ahndet hiermit verbundene Verstöße.

Wir bitten um Beachtung.

Ihre Gemeindeverwaltung