Sechste Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-Verordnung
23.04.2020
Die Landesregierung Baden-Württemberg hat die Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (CoronaVO) erneut geändert.
Die neu getroffenen Regelungen gelten ab Montag, 27. April 2020.
Wesentliche Anpassungen ergeben sich insbesondere in folgenden Bereichen:
- Maskenpflicht
- Erweiterte Notbetreuung
Detaillierte Informationen können über den nachfolgenden Link abgerufen werden:
Homepage der Landesregierung Baden-Württemberg
Informationen zur Notbetreuung in der Gemeinde Ofterdingen können Sie HIER abrufen.