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Nachricht

Verschärfung der Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus; Corona-Verordnung in der ab 02. November 2020 gültigen Fassung


Mit Beschluss vom 01. November 2020 hat die Landesregierung ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) erneut geändert. 

Die neu getroffenen Regelungen treten ab morgen, 02. November 2020 (befristet bis 30. November 2020), in Kraft.

Detaillierte Informationen und Hilfestellungen inkl. einer Übersicht über die verschiedenen zu schließenden und offen bleibenden Einrichtungen, Dienstleistungen und Einzelhandelsbereiche können über die nachfolgenden Links abgerufen werden:

Homepage der Landesregierung Baden-Württemberg: CoronaVO

Homepage der Landesregierung Baden-Württemberg: Häufig gestellte Fragen und Antworten