Erneuter Hinweis für Ein- und Rückreisende aus Risikogebieten: Absonderungs- und Meldepflicht
05.01.2021
Wir möchten gerne erneut darauf hinweisen, dass für Ein- und Rückreisende aus Risikogebieten eine Absonderungspflicht ("Quarantäne") gemäß der aktuell gültigen Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne (CoronaVO EQ) besteht.
Die Verordnung können Sie unter nachfolgendem Link abrufen:
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/verordnung-fuer-ein-und-rueckreisende/
Darüber hinaus sind die betroffenen Personen nach § 1 Abs. 2 CoronaVO EQ verpflichtet, unverzüglich nach der Einreise die für sie zuständige Behörde zu kontaktieren und auf das Vorliegen der Verpflichtung nach § 1 Absatz 1 Satz 1 CoronaVO EQ hinzuweisen.
Die Verpflichtung ist durch eine digitale Einreiseanmeldung unter www.einreiseanmeldung.de zu erfüllen.
Etwaige Fragen zu diesen Regelungen bitten wir an folgende E-Mail-Adresse zu senden: ordnungsamt(at)ofterdingen.de
Ab 07.01.2021 können Sie das Ordnungsamt auch telefonisch unter der Tel.-Nr. 07473 3780-25 erreichen.
Für Ihr Verständnis vielen Dank.