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Nachricht

Pressemitteilung des Landkreises Tübingen: 7-Tages-Inzidenz im Landkreis Tübingen seit mehr als drei Tagen in Folge bei über 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner – „Notbremse“ ab Dienstag, 6. April 2021


Das Gesundheitsamt Tübingen hat festgestellt, dass im Landkreis laut Landesgesundheitsamt (LGA) die 7-Tages-Inzidenz nun den vierten Tag in Folge den Wert von 100 überschritten hat. (29. März: 104,2 – 30. März: 110,2; 31. März: 123,3; 1. April: 131,6).
 
Dies bedeutet, dass ab Dienstag, 6. April 2021 im Landkreis Tübingen die sogenannte „Notbremse“ in Kraft tritt. Damit gehen folgende Beschränkungen einher:
Untersagung des Betriebs von Museen, Galerien, zoologischen und botanischen Gärten sowie Gedenkstätten für den Publikumsverkehr Untersagung des Betriebs von Sportanlagen für den Freizeit- und Amateursport (Individualsport auf weitläufigen Anlagen wie z.B. Golf und Gruppensport im Freien mit maximal 5 Personen aus nicht mehr als 2 Haushalten ist hiervon nicht betroffen) Der Einzelhandel darf kein „Click&Meet“ (also Einkaufen mit Terminvergabe) mehr anbieten – „Click&Collect“ (Abholung bestellter Waren) bleibt weiter möglich Untersagung von Betrieben zur Erbringung körpernaher Dienstleistungen (wie z.B. Nagel-, Kosmetik-, Tattoo-Studios). Medizinische Behandlungen bleiben weiter möglich. Friseure dürfen geöffnet bleiben (Durchführung von ausschließlich Friseurdienstleistungen). Musik-, Kunst- und Jugendmusikschulen dürfen nur noch Online-Unterricht anbieten Untersagung des Betriebs von Sonnenstudios

Weitere Informationen hierzu können Sie der Pressemitteilung des Landratsamts Tübingen entnehmen:

Homepage des Landratsamts Tübingen

Bitte beachten Sie aufgrund der dynamischen Lage für etwaige Änderungen stets die aktuellen Informationen des Landratsamts Tübingen.