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Nachricht

Inzidenz im Landkreis Tübingen unter 35: Keine Testpflicht im Freien und weitere Lockerungen ab Donnerstag, 10. Juni 2021


Die 7-Tages- Inzidenz im Landkreis Tübingen liegt seit mehr als 5 Tagen in Folge unter dem Schwellenwert von 35 Fällen je 100.000 Einwohner. Der aktuelle Wert wurde vom Robert-Koch-Institut am heutigen Mittwoch, 9. Juni mit 24,1 festgestellt und vom Landkreis Tübingen per Amtlicher Bekanntmachung unter www.kreis-tuebingen.de veröffentlicht. Damit können ab dem morgigen Donnerstag, 10. Juni 2021 die in §21 Abs. 5a der Corona-Verordnung geregelten Lockerungen in Kraft treten. Unter anderem besteht dann für Open-Air-Veranstaltungen, Außengastronomie, Freibäder, Sporttraining und –Wettkämpfe im Freien keine Testpflicht mehr.
 
Feiern im Gastgewerbe sind mit bis zu 50 Personen innen und außen möglich, jedoch ist hier in jedem Fall ein Test-, Genesenen- oder Impfnachweis erforderlich. Bestimmte Veranstaltungen in Vereinen, Betrieben etc. können im Außenbereich – ohne Testpflicht – mit bis zu 750 Personen stattfinden. Das betrifft auch kulturelle Veranstaltungen (Theater, Konzert, Kino oder ähnliches).
 
Sollte die Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen wieder auf über 35 steigen, müssten die genannten Lockerungen zurückgenommen werden.
 
Die mit den bislang erreichten Öffnungsstufen verbundenen Lockerungen gelten weiterhin. Der Landkreis Tübingen befindet sich seit Montag, 7. Juni 2021 in der Öffnungsstufe 3.

Weitere Informationen hierzu können Sie der Pressemitteilung des Landratsamts Tübingen entnehmen:

Homepage des Landratsamts Tübingen

Bitte beachten Sie aufgrund der dynamischen Lage für etwaige Änderungen stets die aktuellen Informationen des Landratsamts Tübingen.