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Nachricht

Öffentliche Auslegung des erneuten Entwurfs des Bebauungsplans und des erneuten Entwurfs der örtlichen Bauvorschriften „Seniorenwohnanlage Steinlachstraße – 2. Änderung“ im beschleunigten Verfahren gem. §13a BauGB


Der Gemeinderat der Gemeinde Ofterdingen hat am 21.05.2019 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan „Seniorenwohnanlage Steinlachstraße – 2. Änderung“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB zusammen mit örtlichen Bauvorschriften aufzustellen. Am 21.05.2019 hat der Gemeinderat der Gemeinde Ofterdingen in öffentlicher Sitzung den Entwurf für den Bebauungsplan und den Entwurf der örtlichen Bauvorschriften „Seniorenwohnanlage Steinlachstraße – 2. Änderung“ gebilligt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB wurde vom 17.06.2019 bis 19.07.2019 durchgeführt.

Im Zuge der öffentlichen Auslegung ergaben sich neue Erkenntnisse. Dies machte die Änderung des Entwurfs bezüglich der Festsetzungen des Bebauungsplans sowie der Erstellung von Gutachten (Artenschutz) und somit eine erneute öffentliche Auslegung und eine erneute Beteiligung der sonstigen Träger öffentlicher Belange erforderlich.

Ziel und Zweck ist es, das bestehende Potential zur baulichen Nachverdichtung zur Schaffung von Wohnbebauung auszuschöpfen. Daher muss der rechtsverbindliche Bebauungsplan hinsichtlich seiner Festsetzungen angepasst werden, unter anderem die Art der baulichen Nutzung sowie die überbaubare Grundstücksfläche.

Der Bebauungsplan wird gem. § 13a Abs. 2 i.V.m. § 13 Abs. 3 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften ist dem nachfolgend abgedruckten Kartenausschnitt zu entnehmen.

Kartenausschnitt zum Bebauungsplan

Der erneute Entwurf des Bebauungsplans vom 17.09.2021 und der erneute Entwurf der örtlichen Bauvorschriften vom 17.09.2021, mit gemeinsamer Begründung vom 17.09.2021 und der Anlage zum Bebauungsplan (Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung) liegen in der Zeit von

11.10.2021 bis einschließlich 12.11.2021

im Rathaus der Gemeinde Ofterdingen, Zimmer 1.3, Rathausgasse 2, 72131 Ofterdingen während der üblichen Öffnungszeiten öffentlich aus.

Der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung ist ab dem Tag der Bekanntmachung, die oben genannten Unterlagen sind während des Zeitraums der Auslegung im Internet auf der Homepage der Gemeinde Ofterdingen unter dem Link

https://www.ofterdingen.de/de/Wohnen-und-Bauen/Bebauungsplanverfahren

eingestellt.

Innerhalb der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Gemeinde vorgebracht werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan und die Örtlichen Bauvorschriften unberücksichtigt bleiben.

Bitte beachten Sie, dass aufgrund aktueller Corona-Situation im Falle persönlicher Einsichtnahme in die Unterlagen im Rathaus besondere Schutzmaßnahmen zu beachten sein können (wie beispielsweise die Tragung eines Mund-Nasen-Schutzes).

Ofterdingen, den 01.10.2021

gez.:

Joseph Reichert

Bürgermeister