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Hohe Temperaturen der letzten Wochen führen zu hoher Waldbrandgefahr– Besondere Vorsicht beim Umgang mit Feuer


Hohe Temperaturen der letzten Wochen führen zu hoher Waldbrandgefahr– Besondere Vorsicht beim Umgang mit Feuer

Die Abt. Forst des Landratsamtes informiert:

Der Sommer 2022 ist bisher warm und schön, weshalb es viele Menschen nach draußen in den Wald und an die Grillstellen zieht. Und obwohl die Niederschläge im Frühjahr überdurchschnittlich gut waren und der Grundwasserspiegel sich dadurch etwas erholen konnte, waren die letzten Wochen erneut durch eine trockene Witterung geprägt. Die Trockenphase führt dazu, dass die Waldbrandgefahr auch in unserer Region angestiegen ist. Nach den Waldbrandgefahrenstufen des Deutschen Wetterdienstes (1, gering bis 5, sehr hoch) liegen in den nächsten Tagen die Werte bei Gefahrenstufe 4 (hohe Waldbrandgefahr). Die Waldbesitzer und die Förster des Landratsamtes Tübingen mahnen angesichts dieser Situation zu besonderer Vorsicht beim Umgang mit Feuer. Dies gilt besonders für die Erho- lungssuchenden, die vor allem an den Wochenenden im Schönbuch und im Rammert unterwegs sind. Wir bitten deshalb um ihre Mithilfe bei der Waldbrandverhütung. Es sind insbesondere folgende Punkte zu beachten:

Feuermachen ist nur an den offiziellen fest eingerichteten Feuerstellen an den ausgewiesenen Grillplätzen erlaubt. Besondere Vorsicht ist bei starkem Wind geboten. Nicht gestattet ist das Grillen im Wald auf mitgebrachten Gartengrillgeräten.

Das Feuer muss immer beaufsichtigt werden und soll vor dem Verlassen unbedingt vollständig gelöscht werden.

Offenes Feuer ist nur außerhalb des Waldes mit einem Mindestabstand von 100 Metern zum Waldrand erlaubt. Bitte beachten Sie auch die Feuerge- fährdung im offenen Gelände, beispielsweise durch trockene Gräser und an Feldern.

Grillkohle-Asche soll erst entsorgt werden, wenn sie vollständig abgekühlt ist. Nicht vollständig abgekühlte Asche enthält Glutnester.

Bitte nutzen Sie nur ausgewiesene Parkplätze und stellen ihr Auto nicht auf Wiesen, Grünflächen oder Feldern ab. Die heißen Katalysatoren können dazu führen, dass der Untergrund Feuer fängt.

Vom 1. März bis 31. Oktober gilt im Wald ein grundsätzliches Rauchverbot, bitte werfen Sie keine Zigaretten aus dem Auto.

Halten Sie die Zufahrtswege zu den Wäldern frei, das sind wichtige Ret- tungswege.

Bitte jeden Waldbrand unverzüglich unter der Notrufnummer 112 melden! Wichtig ist eine möglichst genaue Ortsangabe.

Waldbesitzer werden gebeten, auf das Verbrennen von Reisig im Wald zu verzichten, da die Gefahr von Bodenfeuern besteht. Einen gewissen Schutz bietet der ar- tenreiche Mischwald in den hiesigen Wäldern. Großflächige Brände sind dort in der Vergangenheit nicht vorgekommen. Und auch die gute Erschließung der Waldflächen gewährleistet im Ernstfall einen schnellen Zugang für die Feuerwehren, was eine schnelle Brandbekämpfung unterstützt.

Der Landkreis Tübingen steht in engem Austausch mit den Nachbarkreisen. Sollte die Lage sich angesichts der angekündigten Temperaturen in den kommenden Tagen weiter verschärfen, kann es zu Sperrungen der ausgewiesenen Grillplätze kommen.

Lesen Sie hier die Waldbrandgefahr_Pressemitteilung_15.07.2022.pdf