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Pressemeldung: Mikrozensus 2024 – Start in Baden-Württemberg


Der Mikrozensus 2024 hat begonnen: Am 8. Januar startete bundesweit die größte jährliche Haushalteerhebung in Deutschland. Das Statistische Landesamt Baden-Württemberg bittet hierfür alle ausgewählten Haushalte um ihre Mithilfe. Über das ganze Jahr 2024 hinweg werden in mehr als 900 Gemeinden rund 62 000 in einer Stichprobe ausgewählte Haushalte in Baden-Württemberg zu ihren Lebensverhältnissen befragt.

Was ist der Mikrozensus? Neben dem Grundprogramm zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung sowie den seit 1968 erhobenen Fragen der EU-weit durchgeführten Erhebung zur Arbeitsmarktbeteiligung werden seit 2020 zusätzlich Fragen der ebenfalls EU-weit durchgeführten Befragung zu Einkommen und Lebensbedingungen (SILC) gestellt. Seit dem Jahr 2021 wird das Frageprogramm des Mikrozensus um die ebenfalls EU-weit durchgeführte Erhebung zur Internetnutzung in privaten Haushalten (IKT) ergänzt.

Der Mikrozensus erhebt dabei Daten zu einer Vielzahl an Themen. Hierzu zählen die Familienkonstellationen, in den Menschen leben, welche Bildungsabschlüsse von der Bevölkerung erworben wurden oder in welcher Erwerbssituation sich die Menschen befinden.  Der Mikrozensus liefert somit auch Ergebnisse zu den Wohnkosten in Baden-Württemberg. 2024 wird ein Teil der Haushalte ergänzend zum regulären Fragenprogramm um Auskünfte über ihre Krankenversicherung gebeten. Die Ergebnisse des Mikrozensus sind somit eine wichtige Informationsquelle zu den Lebens- und Arbeitsbedingungen der Menschen.

Für den Mikrozensus sind dabei die Auskünfte von Menschen im Rentenalter, von Studierenden sowie von Erwerbslosen genauso wichtig wie die Angaben von Angestellten oder Selbstständigen. Insbesondere auch in Zeiten stark steigender Preise, die wirtschaftliche und soziale Veränderungen nach sich ziehen, ist der Mikrozensus von Bedeutung. Die Auskünfte der Haushalte helfen, die aktuelle Lage der Bevölkerung in Baden-Württemberg abzubilden. Die Angaben der befragten Haushalte sind die Grundlage für Informationen und Meldungen wie bespielsweise zur Armutsgefährdung, zu erwerbstätigen Elternteilen und zum Anteil hochqualifizierter Frauen in Baden-Württemberg.

Wer wird für die Erhebung ausgewählt? – In einem mathematischen Zufallsverfahren werden zunächst Gebäude bzw. Gebäudeteile gezogen. Für die Ermittlung der Namen der Haushalte in den Gebäuden setzt das Statistische Landesamt vor Ort Erhebungsbeauftragte ein. Die Erhebungsbeauftragten können sich bei der Namensermittlung mittels eines Ausweises als Beauftragte des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg ausweisen. Für die zufällig ausgewählten Haushalte besteht Auskunftspflicht. Sie werden innerhalb von maximal fünf aufeinander folgenden Jahren bis zu viermal im Rahmen des Mikrozensus befragt.

Wie läuft die Befragung ab? Ausgewählte Haushalte finden im Briefkasten ein Anschreiben des Statistischen Landesamtes Baden-Württembergs vor. Darin sind die Zugangsdaten für die Meldung über das Internet enthalten. Alternativ besteht die Möglichkeit, der Auskunftspflicht durch ein Telefoninterview mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Statistischen Landesamts nachzukommen, oder selbständig einen Papierbogen auszufüllen. Die Auskünfte können für alle Haushaltsmitglieder von einer volljährigen Person erteilt werden.

Alle erhobenen Einzelangaben unterliegen der Geheimhaltung und dem Datenschutz und werden weder an Dritte weitergegeben noch veröffentlicht Nach Eingang und Prüfung der Daten im Statistischen Landesamt werden diese anonymisiert und zu aggregierten Landes- und Regionalergebnissen weiterverarbeitet.

Hier finden Sie die Pressemeldung des Statistischen Landesamts Baden-Württemberg.

Hier finden Sie die Rechtsgrundlage für das Mikrozensusgesetz.