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Nachricht

Vorschlagsliste der Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028


Die vom Gemeinderat am 09.05.2023 beschlossene Vorschlagsliste der Schöffen liegt gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz in der Zeit von Montag, den 22.05.2023 bis einschließlich Montag, den 29.05.2023 im Rathaus, Rathausgasse 2, 72131 Ofterdingen, Zimmer 0.2 zu jedermanns Einsicht aus.

Gemäß § 37 Gerichtsverfassungsgesetz kann gegen die Vorschlagsliste innerhalb einer Woche, gerechnet vom Ende der Auslegungsfrist beim Bürgermeisteramt, Rathausgasse 2, 72131 Ofterdingen, schriftlich oder zu Protokoll mit Begründung Einspruch erhoben werden mit der Begründung, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nach § 32 Gerichtsverfassungsgesetz nicht aufgenommen werden durften oder nach den §§ 33 und 34 Gerichtsverfassungsgesetz nicht aufgenommen werden sollten.

Ofterdingen, 10.05.2023

Bürgermeister Reichert