Vermeidung von Frostschäden an Wasserleitungen und Wasserzählern
In jedem Winter mit starkem Frost besteht die Gefahr, dass Wasserleitungen und Wasserzähler vor allem in unbeheizten Räumen, an der Außenfassade oder im Garten einfrieren oder beschädigt werden können. Diese Frostschäden können vermieden werden, wenn die Hauseigentümer oder Abnehmer rechtzeitig die notwendigen Vorkehrungen treffen.
Durch rechtzeitiges Abdrehen des Wassers und dem Entleeren der Leitungen beugen Sie Frostschäden vor. Schützen Sie Ihre Wasserleitungen und Wasserzähler mit wasserabweisenden Dämmmaterialien.
Die Stadtwerke Mössingen weisen darauf hin, dass Hauseigentümer und Abnehmer für den Frostschutz der Wasserleitungen und Wasserzähler selbst verantwortlich sind. Alle Unkosten, die durch Frostschäden entstehen, sind von den Hauseigentümern und Abnehmern selbst zu tragen.
Sollten Wasserleitungen oder Wasserzähler trotzdem einfrieren, raten die Stadtwerke dringend davon ab diese selbstständig aufzutauen. Ziehen Sie einen Fachmann zu Rate, damit die schlimmsten Schäden vermieden werden. Frostschäden an Wasserzählern dürfen nur durch die Stadtwerke Mössingen beseitigt werden.
Bei Rückfragen zur Vermeidung von Frostschäden stehen Ihnen die Stadtwerke Mössingen unter 07473 370-433 oder unter wasserversorgung(at)moessingen.de gerne zur Verfügung.
Ihre Stadtwerke Mössingen