Einführung von Tempo 30 auf der B27 durch Ofterdingen und der L 385 (Aspergstraße / Schillerstraße)
28.11.2024
Der Schutz vor Verkehrslärm ist ein entscheidender Faktor für die Lebensqualität der Anwohnerinnen und Anwohner sowie ein zentraler Bestandteil einer nachhaltigen Stadt-, Straßen- und Mobilitätsplanung.
Im Rahmen der Lärmaktionsplanung wird auf Grundlage von § 45 Abs. 1b Satz 1 Nr. 5 der Straßenverkehrsordnung (StVO) eine ganztägige Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h für zwei Streckenabschnitte eingeführt:
- die B27 im Bereich der Ortsdurchfahrt Ofterdingen
- die L 385 (Aspergstraße / Schillerstraße)
Die Installation der entsprechenden Verkehrsschilder erfolgt in den kommenden Wochen.
Wir bitten alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer um Beachtung der neuen Regelungen und danken Ihnen für Ihr Verständnis im Sinne eines verbesserten Lärmschutzes.
Ihre Gemeindeverwaltung