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Nachricht

Hundesteuer 2025


Hundesteuer 2025

Anfang Januar 2025 werden Ihnen die Hundesteuerbescheide für das Jahr 2025 zugestellt. Die Hundesteuer beträgt seit 01.01.2021 für jeden Ersthund 108,00 EUR und für jeden weiteren Hund 216,00 EUR.

Den Steuerschuldnern, die der Gemeinde eine SEPA-Lastschrift erteilt haben, wird der Betrag zum Fälligkeitstermin (15.02.2025) eingezogen.

Alle anderen Zahlungspflichtigen werden gebeten, die Steuer fristgerecht zum

15.02.2025 unter Angabe des Kassenzeichens zu überweisen.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass bei verspäteten Zahlungseingängen die Gemeindekasse nach der Landesverwaltungsvollstreckungskostenordnung (LVwVGKO) und der Abgabenordnung (AO) gesetzlich verpflichtet ist, Mahngebühren und Säumniszuschläge zu erheben.

Sollten Sie sich für das Lastschriftverfahren entscheiden, finden Sie das entsprechende Formular auf unserer Homepage (www.ofterdingen.de/Rathaus/Formulare)

Es werden alle Hundehalter der Gemeinde darauf hingewiesen, dass alle über drei Monate

alten Hunde, die im Gemeindegebiet gehalten werden, der Steuerpflicht unterliegen. Wer einen steuerpflichtigen Hund hält, der bisher noch nicht gemeldet ist, hat dies umgehend schriftlich bei der Gemeindeverwaltung anzuzeigen. Auch bei Aufgabe der Hundehaltung oder Wegzug ist eine Anzeige erforderlich (auf der Homepage finden Sie das An- & Abmeldeformular).

Sollten Sie weitere Fragen zur Hundesteuerveranlagung haben, wenden Sie sich bitte an

Frau Langner Tel.: 07473 3780-321 oder steuern(at)ofterdingen.de.

Ihr Steueramt