Gemeinde Ofterdingen führt Hundebestandsaufnahme durch
Pressemitteilung
Wie nahezu alle Städte und Gemeinden in Deutschland erhebt auch die Gemeinde Ofterdingen eine jährliche Hundesteuer. Dies setzt jedoch voraus, dass die Vierbeiner von der Halterin bzw. dem Halter bei der Verwaltung (Zimmer 1.05, Tel. 07473/3780-321) angemeldet werden. Die jährliche Hundesteuer beträgt derzeit 108,00 EUR für einen Hund. Entsprechend mehr müssen die Steuerpflichtigen für zwei oder noch mehr Hunde bezahlen.
Leider musste in der Vergangenheit festgestellt werden, dass nicht alle Hundehalter/innen der Pflicht zur Anmeldung ihrer Hunde nachgekommen sind. Insgesamt geht die Gemeinde davon aus, dass bis zu 10 Prozent der im Gemeindegebiet lebenden Hunde nicht angemeldet sind. Aus Gründen der Steuergerechtigkeit hat die Gemeinde nun entschieden, eine Hundebestandsaufnahme durchzuführen. Dazu werden alle Haushalte in Ofterdingen in den nächsten Wochen durch Mitarbeitende der von der Gemeinde beauftragten Firma SPRINGER Kommunale Dienste GmbH aufgesucht. Diese sind wochentags in der Zeit von 10 bis 20 Uhr und samstags bis 17 Uhr unterwegs.
Die Firma wird durch Befragung den vorhandenen Hundebestand feststellen. Dazu trägt jeder Mitarbeiter sichtbar eine von der Gemeinde ausgestellte Legitimation. Zur Durchführung dieses Auftrages werden die Wohnungen nicht betreten und keine Steuern oder Gebühren vor Ort erhoben.
Falls nicht gemeldete Hunde festgestellt werden, müssen die betroffenen Hundehalter/innen mit einer rückwirkenden Steuerfestsetzung rechnen. Zudem können Bußgelder bis zu 1.000,00 EUR geltend gemacht werden. Daher empfehlen wir jeder Hundehalterin und jedem Hundehalter, die Lieblingstiere schnellstens anzumelden. Nur so können sich die Bürgerinnen und Bürger Unannehmlichkeiten ersparen.