Die Brücke muss gebaut werden
„Der Gemeindeverwaltung bleibt keine andere Wahl, als diese Brücke zu bauen“
… hieß es auf Nachfrage bei den Verantwortlichen der Gemeindeverwaltung Ofterdingen auf die
Frage, wie man sich ein solches Bauvorhaben leisten könne, obwohl finanziell sehr schwierige Zeiten
bevorstehen.
Was war geschehen?
Im Rahmen der Lärmaktionsplanung wurde Ende November 2024 auf Grundlage von § 45 Abs. 1b
Satz 1 Nr. 5 der Straßenverkehrsordnung (StVO) eine ganztägige Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30
km/h für zwei Streckenabschnitte eingeführt.
Dabei handelt es sich um die B27 im Bereich der
gesamten Ortsdurchfahrt Ofterdingen, sowie die L 385 (Aspergstraße / Schillerstraße).
Aufgrund der Geschwindigkeitsbegrenzung ist es den örtlichen, ehrenamtlichen
Feuerwehreinsatzkräften nicht mehr möglich die vorgegebenen Hilfsfristen einzuhalten.
„Sicherheit geht vor“
Ein Expertengremium von 15 unabhängigen Fachleuten kam nun zu der dringenden Empfehlung,
über der B27 eine neue Brücke zu errichten, sodass die Einsatzkräfte mit ihren privaten Fahrzeugen
schnellstmöglich zum Feuerwehrgerätehaus gelangen können.
Um sicherzustellen, dass die Brücke im Alarmfall frei ist, bleibt diese für den normalen Verkehr durch
eine Schranke gesperrt.
Aufgrund der Verkehrssicherheit und den Vorgaben der Unfallkassen, muss die Brücke rund um die
Uhr beleuchtet sein.
Die geschätzten Kosten des Bauvorhabens belaufen sich auf rund 2,7 Millionen Euro.
Während der Baumaßnahmen kann es im Bereich der B27 zwischen Juni 2025 und September 2026 zu erheblichen
Verkehrsbehinderungen kommen.