Hunde an der Leine – Rücksichtnahme und Sicherheit im Alltag
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
zum Schutz von Mensch, Tier und Umwelt möchten wir Sie an die geltenden Regelungen der Polizeiverordnung der Gemeinde Ofterdingen im Umgang mit Hunden im öffentlichen Raum erinnern.
Leinenpflicht gemäß Polizeiverordnung
Nach § 13 der Polizeiverordnung der Gemeinde Ofterdingen gilt:
Im Innenbereich (§§ 30 - 34 Baugesetzbuch) sind auf öffentlichen Straßen und Gehwegen Hunde an der Leine zu führen.
Im Außenbereich dürfen Hunde ohne Begleitung einer Person, die durch Zuruf auf das Tier einwirken kann, nicht frei umherlaufen. Bei Begegnungen mit Kindern, Radfahrern, Reitern, Joggern oder anderen Personen die einen Hund führen sowie bei Annäherung an auf der Weide gehaltene landwirtschaftliche Nutztiere sind frei umherlaufende Hunde vom Hundeführer zurückzurufen und festzuhalten oder an die Leine zu nehmen.
Hundekot – Ihre Verantwortung
Hinterlassenschaften Ihrer Hunde sind unverzüglich zu beseitigen. Entsprechende Beutelspender und Abfallbehälter sind in der Gemeinde aufgestellt. Verstöße gegen diese Verpflichtung können mit einem Bußgeld geahndet werden.
Konsequenzen bei Verstößen
Verstöße gegen die Leinenpflicht oder die Pflicht zur Beseitigung von Hundekot können mit Ordnungsstrafen von bis zu 500 Euro geahndet werden. In Fällen mit Gefahr für die öffentliche Sicherheit (z. B. Beißvorfälle) behält sich die Gemeinde zusätzliche Maßnahmen vor.