Erweiterung des gesetzlichen Halteverbots im Bereich Brühlstraße / Schulstraße / Rohrgasse
Zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und zur Sicherstellung der Erreichbarkeit durch Einsatzfahrzeuge wird ab voraussichtlich Ende August 2025 das gesetzlich vorgeschriebene Halteverbot im Kurvenbereich der Brühlstraße, Schulstraße und Rohrgasse erweitert.
Die Erweiterung betrifft die Bereiche vor und nach dem bestehenden Kurvenbereich, in denen das Parken künftig ebenfalls nicht mehr zulässig ist.
Begründung:
In den betroffenen Straßenzügen kommt es immer wieder zu gefährlichen Engstellen, da auch im erweiterten Kurvenbereich Fahrzeuge abgestellt werden. Besonders Rettungsdienste und die Feuerwehr haben dadurch erhebliche Schwierigkeiten, die Straßen zu passieren.
Dies stellt vor allem für den Bereich „Im Gartencarré“ ein akutes Problem dar, da dieser im Einsatzfall vollständig abgeschnitten ist – eine alternative Zufahrt besteht nicht.
Die Gemeinde sieht sich daher gezwungen, das gesetzlich bereits bestehende Halteverbot im Kurvenbereich räumlich zu erweitern, um die sichere Durchfahrt für Einsatzkräfte jederzeit zu gewährleisten.
Wir bitten alle Anwohnerinnen und Anwohner sowie Verkehrsteilnehmende um Verständnis für diese Maßnahme und um Beachtung der geänderten Halteregelung.
Gemeindeverwaltung Ofterdingen