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Nachricht

Ausschreibung des 28. Ofterdinger Weihnachtsmarktes

am Samstag, 29. November 2025 von 11:00 Uhr bis 20:00 Uhr rund um die ev. Mauritiuskirche

Am Samstag, 29. November 2025 veranstaltet die Gemeinde Ofterdingen ihren 28. Weihnachtsmarkt rund um den Kirchplatz der ev. Mauritiuskirche. Zur Beschickung sind Schulen, Kindergärten, Vereine, Gruppen, Parteien, Kirchen, gemeinnützige Organisationen und nichtgewerbetreibende Privatpersonen zugelassen.
Der Markt beginnt um 11:00 Uhr und endet gegen 20:00 Uhr.

Es handelt sich um keinen Markt im Sinne der Gewerbeordnung. Zugelassen ist im wesentlichen der Verkauf von gebrauchten, selbstgefertigten oder kunstgewerblichen Artikeln und Gegenständen. Der gewerbliche Handel von Waren ist nicht gestattet. Entsprechendes gilt auch, wenn der Eindruck gewerblicher Tätigkeit entstehen könnte. Dies ist insbesondere beim Zwischenhandel von Waren der Fall, ferner bei einem Verkaufsangebot, das überwiegend aus neuer Ware besteht. Kriegsspielzeug darf im Warensortiment weder geführt noch angeboten werden.

Interessierte Bewerberinnen und Bewerber können sich schriftlich bei der Gemeinde Ofterdingen, Rathausgasse 2, 72131 Ofterdingen anmelden. Bitte verwenden Sie hierfür den vorgesehenen Anmeldevordruck.

Diesen erhalten Sie:

  • zum Download auf unserer Homepage (siehe unten angehängtes Dokument)
  • als Abdruck im aktuellen Gemeindeboten oder
  • telefonisch unter 07473 3780-221 (Anforderung per Post oder E-Mail)

Um möglichst vielen Interessenten die Teilnahme am Markt zu ermöglichen, sollte die Standlänge klein gehalten werden und nicht mehr als drei Meter betragen. Der Stand darf nicht tiefer als drei Meter sein.

Jede/r Marktbeschicker/in muss den an ihrem/seinem Stand angefallenen Müll selbst entsorgen. Dabei sind Wertstoffe vom Restmüll zu trennen.

BewerberInnen, die über das genannte Warenangebot hinaus noch Darbietungen zur Unterhaltung der Marktbesucher beisteuern können, sind herzlich willkommen. Es ist jedoch zu beachten, dass der Betrieb von Rundfunk- und Fernsehgeräten, Lautsprechern sowie Tonwiedergabegeräten nicht gestattet ist.

Es wird keine Standgebühr erhoben.

Anmeldeschluss ist der 17. Oktober 2025. Die Zu- und Absagen sowie die Mitteilungen über den zugeteilten Standort werden Anfang November vom Bürgermeisteramt Ofterdingen versandt.

gez. Wagner
Bürgermeister