Volltextsuche auf: https://www.ofterdingen.de
Volltextsuche auf: https://www.ofterdingen.de

Nachricht

Räumen und Streuen nicht vergessen!


Da in nächster Zeit vermehrt mit Schnee und Eisglätte zu rechnen ist, möchten wir gerne an die geltende Streupflichtsatzung der Gemeinde erinnern.

Hiernach sind die Straßenanlieger u. a. dazu verpflichtet, die Gehwege bei Schneeanhäufungen zu räumen, sowie bei Schnee- und Eisglätte zu bestreuen. Dies sollte werktags bis 07:00 Uhr, sonn- und feiertags bis 08:00 Uhr erledigt sein und muss, wenn danach nochmals Schnee fällt oder Eisglätte auftritt, auch unverzüglich wiederholt werden. Bitte benutzen Sie zum Streuen abstumpfendes Material wie Sand oder Splitt, auftauende Streumittel sind nach der Satzung nicht erlaubt.

Wir möchten Sie bitten, diesen Verpflichtungen nachzukommen, sodass gewährleistet ist, dass Fußgänger – insbesondere solche, welche auf Gehhilfen angewiesen oder beispielsweise mit Kinderwagen unterwegs sind – möglichst gefahrlos passieren können.

^
Download