Hundesteuer 2026
Anfang Januar 2026 werden Ihnen die Hundesteuerbescheide für das Jahr 2026 zugestellt. Die Hundesteuer beträgt ab dem 01.01.2026 für jeden Ersthund 120,00 EUR und für jeden weiteren Hund 240,00 EUR.
Den Steuerschuldnern, die der Gemeinde eine SEPA-Lastschrift erteilt haben, wird der Betrag zum Fälligkeitstermin (15.02.2026) eingezogen.
Alle anderen Zahlungspflichtigen werden gebeten, die Steuer fristgerecht zum 15.02.2026 unter Angabe des Kassenzeichens zu überweisen.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass bei verspäteten Zahlungseingängen die Gemeindekasse nach der Landesverwaltungsvollstreckungskostenordnung (LVwVGKO) und der Abgabenordnung (AO) gesetzlich verpflichtet ist, Mahngebühren und Säumniszuschläge zu erheben.
Sollten Sie sich für das Lastschriftverfahren entscheiden, finden Sie das entsprechende Formular auf unserer Homepage (www.ofterdingen.de/Rathaus/Formulare)
Es werden alle Hundehalter der Gemeinde darauf hingewiesen, dass alle über drei Monate alten Hunde, die im Gemeindegebiet gehalten werden, der Steuerpflicht unterliegen. Wer einen steuerpflichtigen Hund hält, der bisher noch nicht gemeldet ist, hat dies umgehend schriftlich bei der Gemeindeverwaltung anzuzeigen. Auch bei Aufgabe der Hundehaltung oder Wegzug ist eine Anzeige erforderlich (HIER finden Sie das An- & Abmeldeformular).
Abschaffung der Hundesteuermarken ab dem 01.01.2026
Mit der neuen Hundesteuersatzung wird die Praxis der bislang ausgehändigten Hundesteuermarken ab dem 01.01.2026 beendet.
Nachweis für die Anmeldung des Hundes wird der Bescheid sein, der den Hundehaltern jedes Jahr zugeschickt wird.
Sollten Sie weitere Fragen zur Hundesteuerveranlagung haben, wenden Sie sich bitte an Frau Langner Tel.: 07473 3780-321 oder steuern(at)ofterdingen.de.
Ihr Steueramt