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Nachricht

Grund- und Gewerbesteuer - Quartalszahlung


Wir weisen Sie darauf hin, dass zum 15.02.2026 die 1. Rate der Grund- und Gewerbesteuervorauszahlung fällig wird.

Den Steuerschuldnern, die der Gemeinde eine Einzugsermächtigung erteilt haben, wird die Rate pünktlich zum Fälligkeitstermin abgebucht. Alle anderen Zahlungspflichtigen werden gebeten, die Rate, die auf dem letzten Steuerbescheid ausgewiesen ist, fristgerecht unter Angabe des Kassenzeichens zu entrichten.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass bei verspäteten Zahlungseingängen die Gemeindekasse nach der Landesverwaltungsvollstreckungskostenordnung (LVwVGKO) und der Abgabenordnung (AO) gesetzlich verpflichtet ist, Mahngebühren und Säumniszuschläge zu erheben.

Sollten Sie sich für das Lastschriftverfahren entscheiden, finden Sie das entsprechende Formular auf unserer Homepage (www.ofterdingen.de/Formulare).

Für eventuelle Rückfragen stehen Ihnen für den Bereich Gewerbesteuer Frau Müllerschön, Telefonnummer: 07473 3780-322 bzw. für den Bereich Grundsteuer Frau Langner, Telefonnummer: 07473 3780-321 gerne zur Verfügung. Rückfragen per E-Mail sind an steuern(at)ofterdingen.de zu richten.

Ihr Steueramt