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Nachricht

Voraussichtlich ab 7. Februar neue Gebühren für Personalausweise


Am 30.01.2026 stimmte der Bundesrat der „Verordnung zur Entlastung der Bundespolizei und der Verwaltung im Bereich des Pass- und Ausweiswesens sowie zur Änderung weiterer Vorschriften“ (VerwaltEntlastVO) zu.

Die entsprechende Verkündung im Bundesgesetzblatt ist am 07.02.2026 geplant.
Mit dieser Verkündung gelten ab dann die folgenden neu beschlossenen Gebühren:

  • 46,00 Euro für Antragstellende ab 24 Jahren (Gültigkeit: 10 Jahre)
  • 27,60 Euro für Antragstellende unter 24 Jahren (Gültigkeit: 6 Jahre)

Hinweis:
Die Entscheidung über die Gebührenanpassung wurde auf Bundesebene getroffen und gilt einheitlich für alle Kommunen in Deutschland.