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Nachricht

Einführung einer Nutzungsgebühr für die Gemeindeverbindungsstraße Ofterdingen – Bodelshausen


Die Gemeinde Ofterdingen informiert darüber, dass ab 01.04.2026 für die Nutzung der Gemeindeverbindungsstraße zwischen Ofterdingen und Bodelshausen eine Nutzungsgebühr erhoben wird. Hintergrund dieser Entscheidung ist die derzeit angespannte finanzielle Situation der Gemeinde, die eine umfassende Prüfung aller bestehenden und potenziellen Ertragsquellen erforderlich macht. Vor dem Hintergrund steigender laufender Aufwendungen und begrenzter Handlungsspielräume sieht sich die Verwaltung veranlasst, auch bislang kostenfrei in Anspruch genommene Leistungen neu zu bewerten.

Die Gemeindeverbindungsstraße stellt eine dauerhaft genutzte öffentliche Einrichtung dar, deren Unterhaltung, Kontrolle und Verwaltung mit fortlaufenden Kosten verbunden ist. Die Einführung einer Nutzungsgebühr wird seitens der Verwaltung als geeignete und verhältnismäßige Maßnahme angesehen, um einen zusätzlichen Beitrag zur Stabilisierung des Gemeindehaushalts zu leisten.

Die Gebühr gilt für alle motorisierten Fahrzeuge, die die Gemeindeverbindungsstraße befahren, unabhängig von Fahrtrichtung, Fahrzweck oder Länge der tatsächlich zurückgelegten Strecke.

Gebührenregelung

Die Nutzungsgebühr beträgt 1,50 € pro Durchfahrt.

Um den unterschiedlichen Nutzungsintensitäten Rechnung zu tragen, werden folgende Tarifmodelle vorgesehen:

  • Tagesticket: 4,00 €
  • Wochenticket: 12,00 €

Die Zuordnung zum jeweils zutreffenden Tarif erfolgt automatisiert auf Grundlage der erfassten Nutzungen. Eine manuelle Auswahl oder nachträgliche Anpassung ist nicht vorgesehen.

Erfassung der Nutzung

Die Erhebung der Nutzungsgebühr erfolgt über ein automatisiertes Erfassungssystem, das die Nutzung der Gemeindeverbindungsstraße per Kennzeichenerfassung ermittelt. Das eingesetzte Verfahren wurde unter Berücksichtigung von Wirtschaftlichkeit, Verwaltungsaufwand und technischer Umsetzbarkeit ausgewählt.

Die Gemeinde weist darauf hin, dass die Erfassung ausschließlich zum Zweck der Gebührenabrechnung erfolgt. Eine weitergehende Nutzung der Daten findet nicht statt.

Zu Beginn der Einführung der Nutzungsgebühr werden zusätzlich verstärkt Kontrollen durch die Polizei durchgeführt. Diese dienen insbesondere der Überprüfung der ordnungsgemäßen Nutzung der Straße sowie der Sicherstellung der Einhaltung der neuen Gebührenregelung.

Abrechnung und Zahlungsmodalitäten

Die Abrechnung erfolgt monatlich durch einen Gebührenbescheid, der den betroffenen Fahrzeughaltern postalisch übermittelt wird. Perspektivisch ist eine elektronische Zustellung vorgesehen, sobald die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen.

Einwendungen gegen den Gebührenbescheid können innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist geltend gemacht werden. Die Verwaltung bittet um Verständnis, dass Einwendungen allgemeiner Art oder mit persönlicher Einschätzung des Nutzungsumfangs regelmäßig nicht berücksichtigt werden können.

Inkrafttreten und Überprüfung

Die Nutzungsgebühr tritt am 01.04.2026 in Kraft. Die Verwaltung behält sich vor, die Regelung nach einer angemessenen Anwendungsphase zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen.

Die Gemeinde bittet alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer um Kenntnisnahme dieser Regelung und um entsprechende Berücksichtigung bei der Nutzung der Gemeindeverbindungsstraße.

Diese Bekanntmachung wurde am 01.04.2026 veröffentlicht.

Aprilscherz 2026