Grundsteuer-Jahreszahler – Termin 01. Juli 2026
Hiermit möchten wir alle Grundsteuerzahler, die ihren Steuerbetrag einmal jährlich begleichen, auf das Fälligkeitsdatum 01.07.2026 hinweisen. Der zu bezahlende Jahresbetrag ist aus dem an Sie zuletzt ergangenen Grundsteuer-Änderungsbescheid ersichtlich und als „fällig am 01.07.“ ausgewiesen.
Den Steuerschuldnern, die der Gemeinde eine Einzugsermächtigung erteilt haben, wird die Rate pünktlich zum Fälligkeitstermin abgebucht.
Allen anderen Zahlungspflichtigen werden gebeten, die Rate fristgerecht unter Angabe des Kassenzeichens zu entrichten, die auf dem letzten Steuerbescheid ausgewiesen ist.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass bei verspäteten Zahlungseingängen die Gemeindekasse nach der Landesverwaltungsvollstreckungskostenordnung (LVwVGKO) und der Abgabenordnung (AO) gesetzlich verpflichtet ist, Mahngebühren und Säumniszuschläge zu erheben.
Für eventuelle Rückfragen steht Ihnen Frau Langner, Tel. 3780-321 oder per Email wasser(at)ofterdingen.de gerne zur Verfügung.
Ihr Steueramt