Anhaltende Trockenheit und extrem hohe Temperaturen führen zu einer erhöhten Waldbrandgefahr – Bitte um Vorsicht beim Umgang mit Feuer
Feuermachen ist nur an den offiziellen, fest eingerichteten Feuerstellen an den ausgewiesenen Grillplätzen erlaubt. Besondere Vorsicht ist bei starkem Wind geboten. Reduzieren Sie den Funkenflug, indem Sie Grillkohle verwenden.
Nicht gestattet ist das Grillen mit mitgebrachten Grillgeräten.
Das Feuer muss immer beaufsichtigt werden und soll vor dem Verlassen unbedingt vollständig gelöscht werden.
Grillkohle-Asche soll erst entsorgt werden, wenn sie vollständig abgekühlt ist. Nicht vollständig abgekühlte Asche enthält Glutnester.
Bitte nutzen Sie nur ausgewiesene Parkplätze und stellen ihr Auto nicht auf Wiesen, Grünflächen oder Feldern ab. Die heißen Katalysatoren können dazu führen, dass der Untergrund Feuer fängt.
Offenes Feuer ist nur außerhalb des Waldes mit einem Mindestabstand von 100 Metern zum Waldrand erlaubt. Bitte beachten Sie auch die Feuergefährdung im offenen Gelände, beispielsweise durch trockene Gräser und an Feldern.
Vom 1. März bis 31. Oktober gilt im Wald ein grundsätzliches Rauchverbot, keine Zigaretten aus dem Auto werfen.
Halten Sie die Zufahrtswege zu den Wäldern frei, das sind wichtige Rettungs- und Löschwege.
Im Brandfall:
Bitte jeden Waldbrand unverzüglich unter der Notrufnummer 112 melden! Wichtig ist eine möglichst genaue Ortsangabe.