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Rathaus der Gemeinde Ofterdingen

Dienstleistung

Vergnügungssteuer

Die Vergnügungssteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer.
Der Vergnügungssteuer unterliegen Spiel-, Geschicklichkeits- und Unterhaltungsgeräte, die im Gemeindegebiet an öffentlich zugänglichen Orten (z. B. Spielhallen, Gaststätten, Kantinen, Vereinsräumen) zur Benutzung gegen Entgelt bereitgehalten werden.

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Mitarbeiter
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Formulare & Online-Prozesse
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Verfahrensablauf

Die Aufstellung und jede Veränderung, insbesondere die Entfernung eines Gerätes ist bei der Gemeinde Ofterdingen zusammen mit der vorgeschriebenen Steueranmeldung innerhalb von zwei Wochen schriftlich anzuzeigen.

Die Steuerschuld für ein Kalendervierteljahr entsteht mit Ablauf des Kalendervierteljahres. Endet die Steuerpflicht im Laufe eines Kalendervierteljahres, so entsteht die Steuerschuld für dieses Kalendervierteljahr mit dem Ende der Steuerpflicht.

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Kosten/Leistung

Die in der Gemeinde Ofterdingen festgesetzten Steuersätze können der aktuell gültigen

Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer (Vergnügungssteuersatzung) entnommen werden.

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Satzung
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Zugehörigkeit zu
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