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Rathaus der Gemeinde Ofterdingen

Dienstleistung

Abwasser- und Wassergebühren

Abwasser- und Wassergebühren

Für den Verbrauch von Wasser werden Grund- und Verbrauchsgebühren nach der Wasserversorgungssatzung erhoben.
Für aufkommendes Abwasser wird eine Schmutzwassergebühr und eine Niederschlagswassergebühr nach der Abwassersatzung erhoben.

Gebührenschuldner sind Anschlussnehmer bzw. Eigentümer von Gebäuden mit Anschluss an die öffentlichen Anlagen in Ofterdingen.

Beim Verkauf Ihres Gebäudes - Eigentumswechsel - müssen Sie uns die Ablesedaten des Wasserzählers, Ihre neue Adresse sowie die neuen Eigentümer unverzüglich mitteilen. Mit den Ablesedaten wird eine Endabrechnung erstellt und der Eigentumswechsel vollzogen.
Bei Mieterwechsel erstellt die Gemeinde keine Abrechnung. Hier muss der Eigentümer (Vermieter) mit den Mietern privat abrechnen. Die Gemeinde adressiert und rechnet nur über den Hauseigentümer ab.

Schmutzwasser/Niederschlagswasser

Seit der Einführung der gesplitteten Abwassergebühr zum 01.01.2010 teilte sich die Abwassergebühr in eine Schmutzwasser- und eine Niederschlagswassergebühr. Die Niederschlagswassergebühr wird je m² versiegelter und an das Abwassernetz der Gemeinde angeschlossene Fläche berechnet. Die Flächenberechnung ist abhängig von den einzelnen Versiegelungsarten (z.B. Dachflächen, Pflaster, Rasengittersteine, Porenpflaster etc.).
  
Binnen einen Monats nach dem tatsächlichen Anschluss des Grundstücks an die Abwasserbeseitigung, hat der Gebührenschuldner die Lage, Versiegelungsart und Größe der Grundstücksflächen, von denen Niederschlagswasser den öffentlichen Abwasseranlagen zugeführt wird der Gemeinde in prüffähiger Form anzuzeigen.
Kommt der Gebührenschuldner seinen Mitteilungspflichten nicht fristgerecht nach, werden die Berechnungsgrundlagen für die Niederschlagswassergebühr von der Gemeinde geschätzt.

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Mitarbeiter
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Formulare & Online-Prozesse
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Kosten/Leistung

Die in der Gemeinde Ofterdingen festgesetzten Gebührensätze können der aktuell gültigen Wasserversorgungssatzung sowie Abwassersatzung entnommen werden.

  • Grundgebühr (gem. § 42 der Wasserversorgungssatzung)
  • Verbrauchsgebühren (gem. § 43 der Wasserversorgungssatzung)
    (seit 01.01.2023: 3,07 €/m3 zzgl. MwSt. (7 %))
  • Schmutz- und Niederschlagswassergebühren (gem. § 42 der Abwassersatzung)
    (seit 01.01.2019: 1,20 €/m3)
  • Zählergebühr (gem. § 42a der Abwassersatzung)
    (seit 01.01.2019: 0,46/m2)
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Weitere Hinweise
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Satzungen
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Zugehörigkeit zu