Bauleitplanung
Die Bauleitplanung ist normalerweise in 2 Stufen aufgebaut:
Die 1. Stufe ist der Flächennutzungsplan.
Dieser wird auch als vorbereitender Bauleitplan bezeichnet. Der Flächennutzungsplan ist der Grundlagenplan der gemeindlichen Entwicklung. In ihm werden die bestehenden sowie die baulichen und sonstigen Entwicklungsflächen dargestellt. Ein Rechtsanspruch der Bürgerinnen und Bürger auf Umsetzung in die verbindliche Bauleitplanung besteht nicht.
Die 2. Stufe ist der Bebauungsplan.
Dieser wird auch als verbindlicher Bauleitplan bezeichnet. Die im Flächennutzungsplan aufgezeigten Planungsabsichten werden erst durch die Aufstellung von Bebauungsplänen verbindlich. Der Bebauungsplan umfasst ein Teilgebiet der Gemeinde. Er besteht aus einem zeichnerischen Teil und einem Textteil. Sie bestimmen wie in einem Gebiet gebaut werden darf. Die Entwürfe der Bauleitpläne werden mit dem Erläuterungsbericht oder der Begründung einen Monat lang öffentlich im Rathaus ausgelegt. Während dieser Zeit haben Sie die Möglichkeit, Bedenken oder Anregungen auszusprechen. Der Bebauungsplan wird vom Gemeinderat als Satzung beschlossen. Die Festsetzungen eines Bebauungsplanes werden dadurch zum einhaltenden Ortsrecht.
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