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Rathaus der Gemeinde Ofterdingen

Dienstleistung

Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Oft sind es die eigentlich kleinen Probleme mit Mitmenschen, die sich zu großen Streitigkeiten auswirken und einem das Leben schwer machen. Die örtliche Polizeiverordnung regelt daher bestimmte Dinge wie den Schutz vor Lärmbelästigungen oder auch beispielsweise die Verpflichtung für Hundehalter, die "Hinterlassenschaften" ihrer Vierbeiner unverzüglich zu beseitigen. Die Überwachung und gegebenenfalls Ahndung obliegt dem Ordnungsamt. Selbstverständlich können dort auch Auskünfte eingeholt werden.

Sofern Sie eine Anfrage zu einer ordnungsrechtlichen Angelegenheit haben, die nicht speziell als eigene Dienstleistung aufgeführt ist, wenden Sie sich bitte an das Ordnungsamt.

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