Entsprechend des am 22. November 2023 in Kraft getretenen Redaktionsstatuts sind im Amtsblatt der Gemeinde Ofterdingen (Gemeindebote Ofterdingen) 3 Monate vor einer Wahl keine Veröffentlichungen von Fraktionen sowie von politischen Parteien, Wählervereinigungen, politische Vereinen, Interessenvereinigungen mehr zulässig. Das hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am Dienstag, 21. November 2023 einstimmig beschlossen.
Demnach sind Veröffentlichungen letztmals in Kalenderwoche 48, das heißt in der Ausgabe am 01. Dezember 2023 möglich.
Wahlwerbung im Anzeigeteil des Mitteilungsblattes (über den Verlag) ist nach dem Redaktionsstatut während der Karenzzeit zulässig.