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Rathaus der Gemeinde Ofterdingen

Aufgabenbereich

Gemeindewerke Ofterdingen-Abwasserentsorgungsbetrieb

Der Aufgabenbereich der Abwasserbeseitigung wurde gemäß Beschluss des Gemeinderates vom 18.11.2003 zum 01.01.2004 aus dem Haushalt der Gemeinde in den rechtlich unselbständigen Eigenbetrieb „Gemeindewerke Ofterdingen-Abwasserentsorgungsbetrieb“ ausgegliedert. Eine entsprechende Betriebssatzung wurde mit gleichem Beschluss erlassen. Rechtsgrundlagen für den Eigenbetrieb sind die Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) sowie das Eigenbetriebsgesetz (EigBG) und die einschlägige Eigenbetriebsverordnung (EigBVO). Von der Festsetzung eines Stammkapitals wurde satzungsgemäß abgesehen. Der Eigenbetrieb hat die Aufgabe, das im Gemeindegebiet anfallende Abwasser nach Maßgabe der Entwässerungssatzung den Grundstückseigentümern abzunehmen, zu sammeln, zu reinigen und schadlos abzuleiten. Er betreibt alle diesen Betriebszweck fördernden oder ihn wirtschaftlich berührenden Geschäfte. Dazu gehören der Bau und die Unterhaltung der notwendigen Abwasseranlagen und die Zuleitung von Abwasser an den Abwasserverband Steinlach-Wiesaz.

Der Eigenbetrieb als finanzwirtschaftliches Sondervermögen der Gemeinde (§ 96 Abs. 1 Nr. 3 GemO, § 12 EigBG) wird unter Beachtung der eigenbetriebsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften geführt. Seine Wirtschaftsführung und Rechnungslegung erfolgt auf handelsrechtlicher Grundlage (HGB-Eigenbetrieb).

Die Gesamtentsorgung des gemeindlichen Schmutzwassers erfolgt auf der Verbandskläranlage des Abwasserverbandes Steinlach-Wiesaz in Dußlingen. Der Eigenbetrieb betreibt neben dem gesamten Kanalnetz im Gemeindegebiet, bestehend aus Misch-, Schmutz- und Regenwasserkanälen sowie offenen und geschlossenen Gräben, folgende ins Gesamtnetz integrierte Regenwasserbehandlungsanlagen (RÜ-Bauwerke):

RÜB 1 (Schlattwiesen)

RÜB 3 (Hafnerstraße)

RÜB 4 (Kriegsstraße)

RÜB 6/RRB (Alte Rottenburger Straße)

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Mitarbeiter
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Übergeordnete Verwaltungsebene
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Zugehörige Dienstleistungen