Zum 01. Mai 2025 tritt das Gesetz zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts sowie des Internationalen Namensrechts in Kraft.
Zur Namensgebung in der Ehe sowie zum Geburtsnamen des Kindes hat der Bundesverband der Deutschen Standesbeamtinnen und Standesbeamten e.V. einen Namenskonfigurator entworfen. Diesen finden Sie unter Namenskonfigurator
Anbei finden Sie ein Erklärvideo des Fachverbands zum Ehenamensrecht sowie ein Erklärvideo zum Namensrecht für Kinder .
Weitere Informationen finden Sie auch auf der Seite der
- Bundesregierung
- Bundesministerium der Justiz
- Ausführliche Broschüre zum Namensrecht (Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg)
Bei Fragen steht Ihnen das Standesamt gerne zur Verfügung.
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WICHTIGER HINWEIS ZUM ABLAUF
Für persönliche Vorsprachen (z.B. Kirchenaustritt, Anmeldung zur Eheschließung und Namenserklärungen) vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin unter standesamt(at)ofterdingen.de oder 07473 3780-223 und senden Sie uns unbedingt das folgende Formular im Voraus zu.
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Eheschließung
- Anmeldung der Eheschließung
- Trauungen
- Erklärung zur Namensführung in der Ehe
- Ausstellung von Urkunden
- Trauungen sind nach Absprache auch in allen Ortsteilen möglich
Geburten
- Geburtserstbeurkundung
- Erklärung zur Namensführung des Kindes
- Vaterschafts- und Mutterschaftsanerkennung
- Ausstellung von Urkunden
Sterbefälle
- Beurkundung
- Ausstellung von Bescheinigungen zur Feuerbestattung
- Unterlagen zur Überführung ins Ausland
- Ausstellung von Urkunden
Kirchenaustritte
Familienbuch
- Ausstellung von Familienbuchabschriften
Ehefähigkeitszeugnisse
- für Deutsche zur Eheschließung im Ausland
Namensführung
- Nachträgliche Erklärung in Verbindung mit der Eheschließung
- Wiederannahme eines früher geführten Namens
- Nachträgliche Namenserklärung bei Kindern;
- Namenserklärungen von Spätaussiedlern