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Türsturz über der ehemaligen Rathauspforte

Nr. 7 - Die "Ofterdinger Mordversuchs-Affaire" - Neues zum Fall Elisabeth Mayer

(Gerhard Kittelberger)

Das schreckliche und folgenreiche Verbrechen, das im Jahr 1904 an der 23- jährigen Ofterdingerin Elisabeth Mayer begangen wurde, erregt noch heute Interesse. Dies kann daraus geschlossen werden, dass die versuchte Vergewaltigung und der darauf folgende Mordversuch in der letzten Zeit mehrmals aufs Neue thematisiert worden ist.

Der ehemalige Ofterdinger Pfarrer Albrecht Esche veröffentlichte 1995 eine Niederschrift von Jakob Lutz (1897-1951), die bis dahin nur wenigen bekannt war. Lutz, auch als Autor einer Ofterdinger Heimatgeschichte bekannt, schrieb um 1940 den Ablauf der Ereignisse nieder, die er im Alter von 7 Jahren wohl schon bewusst erlebt hatte. An manches erinnerte er sich erkennbar noch selbst, anderes stammt vermutlich aus späteren Erzählungen. Durch die Aufnahme in sein Buch "Unser altes Ofterdingen" hat Esche das Geschehen wieder in Erinnerung gebracht. Vielen Älteren war allerdings die 1956 im Alter von 75 Jahren verstorbene Elisabeth Mayer noch wohlbekannt. Sie erinnern sich daran, dass diese infolge ihrer schweren Verletzungen zeitlebens mit einem schiefen Hals gezeichnet war.

Das Verbrechen fand auch 2005 in der Sonderausstellung "Polizeiuniformen - gestern und heute" im Museum Sattlergasse seinen Niederschlag. Gemeinderat Jürgen Adam hatte dazu Bild- und Texttafeln hergestellt, wofür er einen Beitrag von Jürgen Jonas im "Schwäbischen Tagblatt" vom 19.9.2003 auswertete. Jonas hatte seine Informationen wiederum dem Aufsatz von Albrecht Esche entnommen.

Wenn man bedenkt, was sich in den inzwischen vergangenen rund 100 Jahren in unserer näheren und weiteren Umgebung alles ereignet hat, mag es seltsam berühren, dass gerade das Schicksal der Elisabeth Mayer heute noch Aufmerksamkeit und Mitgefühl weckt. Vielleicht ist dies damit zu erklären, dass die Zeit vor dem 1. Weltkrieg als die "Gute Alte Zeit" gilt, in der "die Welt noch in Ordnung war", und niemand mit einem derartigen Verbrechen rechnen konnte. Anstatt darüber weiter zu spekulieren, will ich mich den Worten von Jürgen Jonas anschließen, der philosophiert: "Bestimmte Gewaltverbrechen und die Personen, die sie ausführen, entschwinden nicht aus dem Gedächtnis der Menschen. Einer Bluttat erinnert man sich im Steinlachtal bis heute nur mit Schaudern...".

Der vorliegende Aufsatz verdankt sein Entstehen dem glücklichen Umstand, dass die Gemeinde von der in Mössingen verlegten "Steinlach-Zeitung" u.a. einen großen Teil des Jahrgangs 1904 erwerben konnte. Dadurch steht für dieses Jahr im Gemeindearchiv eine weitere wichtige Geschichtsquelle zur Verfügung. Beim ersten Stöbern in den Blättern kam ein ausführlicher Bericht über die Verurteilung des Täters durch das Tübinger Schwurgericht im Oktober 1904 zum Vorschein. Bei der Lektüre fielen zahlreiche Geschehnisse ins Auge, über die die bisherigen Veröffentlichungen gar nicht oder unzutreffend berichtet hatten. Bei der weitere Recherche in den Ausgaben der Steinlach-Zeitung kamen weitere Details zutage. Sie ergeben ein farbiges Bild der Ereignisse des Jahres 1904, die von der Verübung des Verbrechens im Juni bis zur Verurteilung des Täters im Oktober reichen.

Bei der Betrachtung der Überlieferungsgeschichte stellt sich heraus, dass alle bisherigen Veröffentlichungen letztlich auf die um 1940 aufgeschriebenen Erinnerungen von Jakob Lutz zurückgehen. Bedauerlicherweise enthalten diese aber einige Irrtümer, die dann vielfältig weiterverbreitet wurden. Bevor sich das verfälschte Geschichtsbild auf die Dauer festsetzt, sollen die wiederentdeckten Zeitungsberichte dazu dienen, unsere Kenntnis der Vorgänge richtigzustellen und zu bereichern.

Im Folgenden sind alle wesentlichen Pressemeldungen zu diesem Fall im originalen Wortlaut abgedruckt. Ganz abgesehen von den neuen Erkenntnissen bietet die Lektüre interessante Einblicke in die damalige Mentalität der Leute sowie besonders auch in die Gerichtspraxis der damaligen Zeit.

Die Berichte über die Tat

Steinlach-Zeitung, Jg. 1904, Nr. 147 vom 25.6.1904
Ofterdingen, 24. Juni
Eine schreckliche Kunde durcheilte heute morgen kurz nach 8 Uhr unsern Ort. Die 23-jähr. Tochter des Gipsers Meyer im Goldgäßle, welche unterhalb der Sägmühle mit Hacken beschäftigt war, wurde von einem Stromer angefallen und auf greuliche Weise zugerichtet. Am Hals brachte er ihr eine tiefe, 14 Cmt. breite klaffende Wunde bei, auch wurde ihr ein Stich ins Herz und noch sonstige Verletzungen beigebracht. Durch ihre gellenden Hilferufe aufmerksam gemacht, eilten ihr einige Männer, welche in der Nähe beschäftigt waren, zu Hilfe. Der unmenschliche Täter floh dem Walde zu und konnte nicht mehr eingeholt werden, obwohl er von mehreren jungen Leuten verfolgt wurde. Das verletzte Mädchen wurde in das Haus von Sägmüller Göhner gebracht, wo ihr Wundarzt Speidel von hier die erste ärztliche Hilfe brachte. Ihr Zustand ist bedenklich, so dass das Schlimmste zu befürchten ist. Möge es gelingen, den frechen Stromer dingfest zu machen. Die Aufregung im Ort ist groß, der schwer betroffenen Familie wendet sich allgemeine Teilnahme zu.

Steinlach-Zeitung, Jg. 1904, Nr. 149 vom 28.6.1904
Mössingen, 27. Juni
Von dem Ofterdinger Mordversuch erfährt das "Südd. Corr.-Bureau" weitere Einzelheiten, die wir in Kürze wiedergeben. Gegen 7 Uhr morgens passierte ein Stromer, der schon seit einigen Tagen in unserer Gegend gesehen wurde, unsern Ort und trank in einer hiesigen Wirtschaft einige Glas Bier. Er begab sich dann nach dem Felde hinaus, wo er die Louise Mayer beim Kartoffelhacken vorfand. Der Mensch war sogleich unverschämt, weshalb das Mädchen flüchtete. Er folgte ihr aber und nun kam es zwischen den beiden zu einem hartnäckigen Ringen, was aus dem zertretenen Boden am Tatorte festgestellt wurde. Da der Bube das handfeste Mädchen nicht zu überwältigen vermochte, so versetzte er ihm zunächst einen Stich in die Seite, der jedoch nicht lebensgefährlich ist, weil sein Messer auf einer Rippe abprallte, dann versuchte er ihr den Hals abzuschneiden und brachte ihr dabei einige lebensgefährliche Wunden bei, er durchschnitt ihr mehrere Sehnen und verwundete sie unter der Gurgel. Das Mädchen scheint dann bei der Abwehr in das Messer gegriffen zu haben, denn auch die Finger und Arme weisen beträchtliche Schnittwunden auf.

Der Täter wird als ein Mann mit kleinem Schnurrbärtchen geschildert, der eine braune Joppe, einen schwarzen Hut (wahrscheinlich einen Filzhut) und dunkle Hose trug. Nach seinem Auftreten schien er ein Metzger zu sein. Die Überfallene, die im Ganzen 5 Stiche erhalten hat, war noch beim Bewusstsein, als sie aufgefunden wurde. Zur Vollendung des sehr schweren beabsichtigten Sittlichkeitsverbrechens ist es nicht gekommen. Das Gutachten der Aerzte über den Zustand der Verletzten geht dahin, dass die Verletzung eine sehr schwere und lebensgefährliche ist, dass es aber möglich ist, dass das Mädchen gerettet wird. Es ist zeitweise beim Bewußtsein. Der Stromer, der immer noch eifrig verfolgt wird, hat noch vorgestern in der Nähe der Dußlingen-Ofterding’schen Straße ein weiteres Verbrechen gegen ein junges Dußlinger Mädchen geplant gehabt, er wurde aber von der Ausführung desselben abgehalten. Tannenreis, das der Mordbube am Hut trug, wurde nach der Bluttat blutgetränkt aufgefunden, sodass über die Person des Täters kein Zweifel bestehen kann.

Die neuesten Zuschriften lauten:
Der Täter des Mordversuchs von Ofterdingen soll in der Nacht am 25. Juni gegen 1 Uhr auf dem Hofe Kreßbach die Leute geweckt und um Nahrung gebeten haben. Als er sich entdeckt sah, ergriff er die Flucht und floh in den Wald gegen das Steinlachtal. Die Fahndung wird eifrig fortgesetzt. Zur Tat selbst wird noch bekannt, dass das Mädchen auf der Flucht von dem Unhold eingeholt wurde und dann den tötlichen Schnitt erhielt.

Ein seit Donnerstag abgängiger Schmied namens Nicol aus Mössingen steht im Verdachte die Person zu sein, welche das Mädchen in Ofterdingen angefallen hat und durch 5 Stiche schwer verletzte.

Von der K. Staatsanwaltschaft Tübingen wird der Täter beschrieben als etwa 35 Jahre alt, mittel groß (ca. 168 Ctm.), mittelstark, ziemlich helle Stimme, dunkler Schnurrbart (kein weiterer Bart). Dialekt der hiesigen Gegend; dunkler (wohl brauner) guterhaltener Anzug (Jopp.), dunkler, weicher Hut mit hinten angestecktem Tannenreis, starke, weiße, über die Brust reichende Uhrenkette, vielleicht schwarzer Regenschirm, kein Gepäck.- Nach der Tat hat er sich in der Richtung gegen Bühl über die Felder geflüchtet.

Die Fahndung nach dem Täter

Bereits wenige Tage nach der Tat lief die Täterfahndung der Polizei auf vollen Touren. Von Ende Juni bis Anfang Juli 1904 enthalten die Ausgaben der Steinlach-Zeitung zahlreiche Nachrichten über Festnahmen von Verdächtigen sowie über Steckbriefe.

Am 30. Juni berichtet sie, am Vortag sei der Mössinger Schmied Nikol der Luise Meyer gegenübergestellt worden, den sie aber nicht als Täter identifizieren konnte. Bereits die Festnahme dieses Verdächtigen verursachte einen Menschenauflauf: "Alt und jung geriet in Aufregung und postierte sich in der Gegend des Rathauses." Wenige Tage später stellte sich ein aus Binzwangen bei Riedlingen stammender Metzgergeselle namens Joseph Schwarz der Polizei und gab an, er habe die Luise Mayer in Ofterdingen angefallen. Er widerrief zwar sein Geständnis kurz danach, blieb aber weiterhin verdächtig. Es war nämlich bekannt geworden, dass er sich zur Zeit der Tat in der Gegend von Ofterdingen aufgehalten hatte. In den gleichen Tagen verhaftete der Landjäger in Betzingen den Dienstknecht Max Hahn aus Rottenburg, "einen schon vielfach vorbestraften Menschen". Auch im Fall dieser beiden Verdächtigen verliefen die Gegenüberstellungen erfolglos. Dasselbe stieß einem fahrenden Händler zu, der trotz heftigen Widerstandes ins Gefängnis gebracht worden war. Ein anderer der Tat Verdächtiger wurde gefesselt vorgeführt. Nach der erfolglosen Gegenüberstellung nahm man ihm die Fesseln ab und transportiert ihn wieder nach Tübingen zurück.

Unterm 3. Juli erließ die Staatsanwaltschaft in Tübingen einen neuen Steckbrief. Nach seinem Wortlaut war nun ein anderer Verdächtiger ins Visier der Polizei geraten. Es handelte sich um den Schuhmacher Karl Friedrich Pauli aus Rohracker bei Cannstatt, der sich mit Vorliebe auch Paul Dorn, Schuhmacher aus Augsburg nannte. Besonderes Augenmerk lenkten die Behörden auf eine Schnupftabaksdose aus grauem Horn, auf deren Deckel der Name "K.A.Bürk, Schuhmachermeister in Karlsruhe", stand. Dieses schöne Stück hatte Pauli gestohlen, als er seinen Meister und die Stadt Karlsruhe am 21. Juni verließ. Den Prestigewert der Dose genoss er offenbar so sehr, dass er sie überall vorzeigte. Viele Zeugen erinnerten sich an sie, und so hinterließ die Schnupftabaksdose eine rote Spur auf seinem Weg.

Wie die Zeitung bereits am 5. August berichtete, konnte Pauli in Blenhach bei Immenstadt festgenommen werden. Dies muss auf eine Anzeige hin erfolgt sein, die ein Zeuge in Kenntnis des Steckbriefs und seiner Schnupftabaksdose machte. Darüber schreibt Jakob Lutz in seinem von Albrecht Esche gedruckten Manuskript: "Die Quartierfrau, bei welcher Pauli wohnte, las den Steckbrief zufällig in der Zeitung. Da die Tabakdose ihres Zimmerherrn mit dem Beschrieb der Zeitung übereinstimmte, erstattete sie heimlich Anzeige." Merkwürdigerweise wird dieser Vorgang in den Zeitungsberichten nicht ausdrücklich erwähnt, obwohl die Zimmervermieterin im Prozess als Zeugin auftrat.

Das Verhör des Pauli in Ofterdingen

Steinlach-Zeitung, Jg. 1904, Nr. 188 vom 12.8.1904
Ofterdingen, 11.August.
Heute früh 7 Uhr wurde der des Mord-Versuchs verdächtige Schuhmacher C.Fr. Pauli von Rohracker unter Begleitung von 2 Landjägern hierher gebracht, behufs Gegenüberstellung mit der verletzten Elisabethe Mayer und derjenigen Personen, die ihn am betreffenden Morgen gesehen hatten. Die Zeugen, welche den Pauli während des Transports sahen, erklärten alsbald, dass alle Beschreibungen mit demselben übereinstimmen und das es der "Richtige" sei. Auch das Mädchen soll den ihr Gegenübergestellten als den Täter bezeichnet haben. Indessen hatte sich auf der Straße von der Wohnung des Mädchens bis zum Rathause der größte Teil der Einwohnerschaft angesammelt, und als laut wurde, daß endlich einmal der richtige Missetäter erfasst sei, da brach ein Sturm von Entrüstung über den rohen Gesellen aus. Nach anderthalbstündigem Warten endlich wurde der Bursche wieder auf das Rathaus zurücktransportiert, begleitet von den verschiedensten Drohungen und Verwünschungen der entrüsteten Menge, die sich jedoch auf der Brücke vom "Lichtenstein" bis zum Rathaus in Tätlichkeiten umwandelten. Die den Attentäter begleitenden 3 Landjäger hatten alle Mühe, denselben durch die Angesammelten hindurchzubringen und konnten es nicht verhindern, dass er verschiedene Schläge und Stöße erhielt. Die Zeugenvernehmungen werden während des ganzen Tages auf dem Rathause fortgesetzt und werden wir wenn möglich morgen weiter hierüber berichten.

Steinlach-Zeitung, Jg. 1904, Nr. 190 vom 11.8.1904
Ofterdingen, 12. August (Mordversuchs-Affaire)
Dem gestrigen Bericht über die Vorführung des Schuhmachers Pauli ist noch folgendes nachzutragen. Die Untersuchungs-Verhandlungen, die von Herrn Landrichter Abel von Tübingen geführt wurden, dauerten bis 4 ¾ Uhr. Es wurden etwa 22 Zeugen vernommen, die den Vorgeführten als Täter bzw. als denjenigen erkannten, der am betreffenden Tage in Ofterdingen war. Mehrere Zeugen behaupten sogar mit Bestimmtheit, dass Pauli an dem Tag in Ofterdingen war. Auch die Verletzte hat ihren Missetäter erkannt. Der Täter leugnet jedoch, die Tat begangen zu haben und will am 24. Juni in einer ganz anderen Gegend gewesen sein. Als um 4 ¾ Uhr das Verhör auf dem hiesigen Rathaus beendigt war, wurde Pauli unter Bedeckung von einem Stationskommandanten und 3 Landjägern nach Dußlingen transportiert. Auch dort haben Zeugen, welche den Täter damals auf seiner Flucht verfolgten, als den Schuldigen erkannt. Beim Abgang in Ofterdingen sammelte sich wieder eine große Menschenmenge an, welche den Transport teilweise bis nach Dußlingen verfolgten. In Dußlingen selbst kam das Publikum schon entgegen und stieß auch wieder die verschiedensten Drohungen und Verwünschungen gegen den Angeschuldigten aus. Um 7 Uhr wurde Pauli mit der Bahn wieder nach Tübingen verbracht.

Pauli hat schon vor 10 Jahren bei Aalen einen ganz ähnlichen Mordanfall gegen ein Mädchen auf freiem Felde dadurch verübt, dass er auf dieses ohne jede Veranlassung mehrere Revolverschüsse abfeuerte; trotz der schweren Verletzungen kam das Mädchen mit dem Leben davon. Diese Tat büßte Pauli mit 9 Jahren Zuchthaus, die er erst vor ca. 1 Jahr abgesessen hatte. Daran, daß er auch die Tat in Ofterdingen verübt hat, wird trotz seines Leugnens nicht zu zweifeln sein.

Aus dem Prozeßbericht

Steinlach-Zeitung, Jg. 1904, Nr. 237
Tübingen, 5. Oktober (Schwurgericht).
Unter Aufgebot von 67 Zeugen nahm heute die 2-tägige Verhandlung in der Strafsache gegen den 42 Jahre alten, verh. Metzgerknecht, Schuhmacher und Taglöhner Karl Friedrich Pauli von Rohracker wegen versuchten Totschlags, versuchter Notzucht und Einbruchsdiebstahl ihren Anfang. Der Angeklagte lebt von seiner Ehefrau getrennt, sein Leumundszeugnis weist schon 49 Vorstrafen auf, darunter 16 Jahre Zuchthaus. Pauli ist angeklagt, am Morgen des 24. Juni d.J. die auf einem Acker bei Ofterdingen, O.A. Rottenburg, arbeitende 23 Jahre alte Gipserstochter Elisabethe Mayer von Ofterdingen unversehens mit einem Tranchiermesser von hinten überfallen und ihr 7 zum Teil höchst lebensgefährliche Stichwunden in der Hals- und Brustgegend beigebracht zu haben, um sie ihm zu Willen zu machen.

Eine ähnliche Tat verübte der Angeklagte im Jahre 1895 an einer 20jähr. Bauerntochter auf der Landstraße bei Goldshöfe und erhielt deswegen vom Schwurgericht Ellwangen 9 Jahre Zuchthaus. Am 28. März 1904 wurde er nach Verbüßung dieser Strafe aus dem Zuchthaus entlassen, 159 Mk. waren ihm als Verdienst gutgeschrieben.

Zu Anfang April begab sich der Angeklagte auf die Wanderschaft und fand in Karlsruhe Stellung. Wegen Verdachts des Straßenraubs wurde er in Karlsruhe verhaftet, später in Stuttgart aber wieder auf freien Fuß gesetzt. Pauli kehrte hierauf zu seinem Meister nach Karlsruhe zurück; doch bald wandelte den Angeklagten Reiselust an, er gab vor, er wolle in Augsburg sein Vermögen holen und entfernte sich am 21. Juni in Karlsruhe mit 20 Mk. von seinem Meister erhaltenen Vorschuss, und mit der Schnupftabaksdose seines Meisters, sowie dessen Taschenuhr und einem Tranchiermesser. Diese Dose, die zum Verräter des Angeklagten wurde, trägt auf der Innenseite den Namen K.A. Bürk, Schuhmachermeister aus Karlsruhe. Wie die Bürk’schen Eheleute bald entdeckten, fehlte ihnen in der Küche das Tranchiermesser. Pauli, der in Augsburg weder Geld noch anderes zu holen hatte, reiste auch nicht dorthin, sondern tauchte bald in Horb auf, er besuchte dort einen vom Zuchthaus her bekannten ehemaligen Aufseher Schreiber. Am 23. Juni aber war der Angeklagte schon in Eckenweiler, OA. Rottenburg, und verübte dort einen Einbruchsdiebstahl. Am gleichen Tag gab er sich in Nellingsheim für einen Lederhändler aus und zeigte dabei auch die erwähnte Dose vor. Der Hirschwirt besichtigte die Dose und erinnerte sich heute an die Inschrift: Bürk, Schuhmacher, Karlsruhe. Abends war dann der Angeklagte in Rottenburg im Hecht. Dort erzählte er, er gehe noch nach Wurmlingen.

Am 24. Juni, morgens gegen 8 Uhr, begab sich die genannte Elisabeth Mayer von zu Hause fort, um Kartoffeln zu hacken. Auf dem Weg dorthin wurde sie von einem Fremden überholt. Diese Mayer gab nun heute an: Als ich schon zu arbeiten begonnen hatte, ging jener Mann zweimal an unserem Kartoffelacker vorbei. Ich schenkte ihm wenig Aufmerksamkeit, als ich aber auf einmal ein Geräusch vernahm, sah ich um und der Fremde stand direkt hinter mir. Er hatte ein großes Messer in der Hand und sagte: "Da liegst hin!" ich sprang davon, er mir nach und als er mich eingeholt hatte, fasste er mich, ich kam zu Boden. In dieser Lage versetzte er mir einen Stich in die linke Seite, auf mein Rufen um Hilfe erhielt ich von dem Fremden mehrere Stiche in den Hals, dabei kniete er auf mir. Plötzlich ließ er von mir ab und floh, ich stand auf, lief einige Schritte und sank dann bewusstlos zu Boden. Der Zeuge Küfer Kauth hatte den Überfall von der Ferne mitangesehen, er hörte die Hilferufe der Mayer und verscheuchte den Fremden durch einen Fingerpfiff.

Der Verdacht der Täterschaft lenkte sich zunächst auf drei andere Männer und erst durch energische Umsicht des Stationskommandanten Bopp in Rottenburg fiel begründeter Verdacht auf Pauli, der dann am 30. Juli in Weiler bei Immenstadt verhaftet wurde. Der heutige Fall erinnert an jene Tat, die der Angeklagte 1888 im Oberamt Riedlingen an einer Frau in einem Walde verübte; er ging damals mit gezücktem Messer und dem gleichen Verlangen auf sie zu und erhielt deshalb vom Ulmer Schwurgericht 5 Jahre Zuchthaus. Der Angeklagte, zur Tat gehört, gab an: Ich habe nichts getan, ich bin noch gar nicht in jener Gegend gewesen und befand mich um dieselbe Zeit in Eßlingen und Göppingen bei meinem Kameraden Meißner. Nach den Aussagen der hierüber gehörten Zeugen war der Angeklagte 5 Tage später bei Meißner. Den Diebstahl in Eckenweiler bestritt er ebenfalls, trotzdem viele Zeugen ihn als denjenigen Mann erkannten, der sich am 23. Juni im Ort Eckenweiler herumtrieb und schließlich sich auf einer Wiese niederlegte. Von den Zeugen der Bluttat erkannten viele in jenem Fremden den heutigen Angeklagten mit aller Sicherheit wieder.

Ein ganz entsetzliches Bild entrollten die Äußerungen des Dr. Gulde und des Wundarzts Speidel von Ofterdingen, die der Verletzten unmittelbar nach der Tat Hilfe leisteten. Die Mayer hatte in der Halsgegend quer eine Wunde von 12 cm Länge. Nach Ansicht der Sachverständigen wollte der Unmensch seinem Opfer förmlich den Hals abschneiden, die Halswunden zeigen sich als Schnitte und nicht als Stiche. Dem Mädchen wird zeitlebens ein steifer Hals bleiben, ebenso wird sie gemindert arbeitsfähig sein. Trotz aller erdrückenden Beweise bleibt der Angeklagte bei seinem Leugnen. Oberstaatsanwalt Walser vertritt darauf die Anklage.

Donnerstag, den 6. Okt., morgens 9 Uhr, Fortsetzung des Zeugenverhörs.
Zuerst wurde Hirschwirt Lutz von Nellingsheim vernommen, in dessen Wirtschaft der Angeklagte am 23. Juni nachm. ½ 4 Uhr kam. Daselbst gab er sich als Schuhmachermeister Bürk von Karlsruhe aus und zeigte eine Schnupftabakdose, auf welcher der Name Bürk stand. Es war dies eine graumelierte Horndose mit gelbem Deckel, auf dem mit schwarzen Buchstaben stand: Schuhmachermeister Bürk in Karlsruhe. Hirschwirt Lutz, sowie seine Ehefrau und die beiden Dienstboten, welche zur genannten Zeit beim Vesper in der Stube waren, konnten die Dose genau beschreiben und diese Beschreibung stimmte ganz genau überein mit derjenigen des genannten Bürk selbst, dem der Angeklagte die Dose entwendet hatte, sodass dieses Zeugnis sehr gravierend für den Angeklagten war. Auch sahen diese Zeugen bei dem Angeklagten eine zweite Uhrenkette, einen Pferdezaum darstellend, und einen schwarzen Regenschirm mit gelbem Handgriff, welche Gegenstände er in Eckenweiler gestohlen hatte. Trotzdem diese Zeugen den Angeklagten bestimmt wieder erkannten, leugnete er doch, je in Nellingsheim gewesen zu sein.

Die nächste Zeugin aus Dettingen sah den Angeklagten am 24. Juni morgens zwischen 5 und 6 Uhr an ihrem Hause vorübergehen Ofterdingen zu, konnte ihn aber nicht mehr bestimmt wiedererkennen. Nun folgten 4 Zeugen aus Bühl, welche den Angeklagten nach vollbrachter Tat im Walde bei Bühl gesehen hatten. Zeuge Härle bemerkte, dass ihm der Angeklagte scheu ausweichen wollte, passte ihm aber auf und ließ ihn an sich vorübergehen, sodass er ihn genau beschreiben konnte. Er erkannte den Angeklagten bestimmt wieder. Die Beschreibung der 3 andern Zeugen passte ebenfalls auf den Angeklagten, doch konnten sie ihn nicht mehr bestimmt wiedererkennen. Allen ist das scheue Benehmen aufgefallen, wie er Leute und die Ortschaft vermied; auch ist er schnell davongelaufen wie Zeuge Härle hinter ihm zu einer andern Person äußerte, das könnte derjenige sein, der in Ofterdingen dem Mädchen den Hals abgeschnitten habe. Am Abend des 23. Juni war er auch in der Hechtwirtschaft in Rottenburg, wo er einem anwesenden Gast, dem Schuhmachermeister Kronenbitter, von Karlsruhe erzählte und angab, er wolle zu seiner Braut nach Wurmlingen. Die Kellnerin sowie genannter Kronenbitter erkannten ihn bestimmt wieder. Nun folgten noch 4 Zeugen aus Karlsruhe, nämlich Schuhmachermeister Bürk und seine Ehefrau, bei denen der Angeklagte in Arbeit stand, sowie die Frau, bei welcher er Wohnung hatte und ein Nebenarbeiter. Dem Bürk hatte der Angeklagte oben genannte Dose, sowie ein Küchenmesser entwendet. Er gab an, die Dose im Nachttisch zurückgelassen zu haben, was aber seine Hausfrau widerlegte, da er nur eine einfache Rindendose zurückgelassen hatte. Von dem Nebenarbeiter hatte er vor seinem Wegzug eine auffallende Uhrkette gekauft, welche von mehreren Zeugen bei dem Angeklagten gesehen worden war. Zum Schluss wurde der Angeklagte etwa 7 Zeugen gegenübergestellt, welche ihn alle bestimmt wiedererkannten, aber er leugnete hartnäckig. Damit war das Zeugenverhör beendet.

Um halb 12 Uhr begannen die Plaidoyers. Oberstaatsanwalt Walser begründete in 5/4 stündiger, glänzender Rede die Anklage. Er führte etwa aus: In sachlicher Beziehung sei festgestellt, dass am 23. Juni in Eckenweiler eine Taschenuhr, ein schwarzer Schirm und bar Geld im Betrag von 70-80 Pfg. gestohlen worden sei, ferner, dass am Tag darauf, am 24. Juni, auf dem Feld bei Ofterdingen an der Elisabethe Mayer ein Verbrechen der versuchten Notzucht sowie des versuchten Totschlags begangen worden sei. Es sei nun die Frage zu untersuchen: Wer ist der Täter in Eckenweiler, wer der Täter in Ofterdingen? Die Anklage behauptet, Pauli sei der Täter. Der Angeklagte leugnet, er behauptet, er sei um jene Zeit gar nicht im Oberamt Rottenburg gewesen. Der Oberstaatsanwalt weist nun auf Grund der Zeugenaussagen nach, dass kein Anderer als Pauli der Täter sei. Der Alibibeweis des letzteren sei vollständig mißlungen. Wahr sei, dass er am 21. Juni in Horb gewesen sei, aber sein Besuch in Eßlingen habe nicht an den Tagen des 22.-24., sondern zu einer späteren Zeit erfolgt (Zeugen Löffler und Erzinger). Dagegen sei vollständig bewiesen, dass der Angeklagte am 23. in Eckenweiler, am 24. in Ofterdingen gewesen sei. Alle Zeugen von Eckenweiler, Nellingsheim und Ofterdingen behaupten mit größerer oder geringerer Bestimmtheit, der Angeklagte sei derjenige, welchen sie an jenen Tagen in Eckenweiler, bzw. Ofterdingen gesehen haben. Wenn auch einige Zeugen in der Angabe über die Farbe des Hutes und des Bartes von einander abweichen, so sei das begreiflich, aber unbedeutend. Der Oberstaatsanwalt stellt folgende Anträge an die Geschworenen: Die Frage 1 nach erschwertem Diebstahl zu bejahen, Frage 2 nach mildernden Umständen zu verneinen, Frage 3 nach versuchter Notzucht zu bejahen, Frage 4 nach mildernden Umständen zu verneinen, Frage 5 nach versuchtem Mord zu bejahen. Zu dieser Frage führte der Staatsanwalt aus, es sei nicht bloß versuchter Totschlag, sondern ein mit Überlegung ausgeführter Mordversuch. Denn es sei absolut keine Erregung vorhanden gewesen; auch weise die Art der Verletzung (Stich in die Herzgegend, Schnitt am Hals) darauf hin, dass die Absicht vorhanden gewesen sei, das Mädchen zu töten. Und warum wollte er das Mädchen töten? Weil der Angeklagte ein Verbrecher sei, was aus seinem bisherigen Leben hervorgehe.

Der vom Gericht bestellte Verteidiger Rechtsanwalt Jäger führte aus: Er müsse gestehen, dass das Belastungsmaterial ein erdrückendes sei; einige Bedenken habe er aber doch. Die Zeugen haben in der Hauptverhandlung den Angeklagten viel bestimmter erkannt als in der Voruntersuchung. Da müsse die Phantasie gearbeitet haben. Er wundere sich, dass verschiedene Zeugen ihn ganz bestimmt erkennen wollen, was nach so langer Zeit doch gar nicht mehr möglich sei; auch stimmen die Zeugenaussagen nicht in allen Punkten überein (Farbe des Hutes und des Bartes). Aus einigen Zeugenaussagen gehe hervor, dass der Täter ein eigentümlich scheues Benehmen zur Schau getragen habe, so dass man annehmen müsse, er sei verrückt gewesen, was aber vom Angeklagten nicht behauptet werden könne. Am meisten gravierend sei die Geschichte mit der Dose, aber dieselbe könne der Angeklagte auch verloren haben, oder könne sie ihm gestohlen worden sein, so dass dieselbe zu jener Zeit ein anderer im Besitz gehabt haben könne. Daß dem Angeklagten sein Alibibeweis nicht gelungen sei, errege am allerwenigsten Bedenken, denn das sei einem Landstreicher in den wenigsten Fällen möglich. Auch könne es sich nicht um einen Mordversuch handeln, denn der Angeklagte habe in der Aufregung des Augenblicks ohne Überlegung gehandelt. Er bittet deshalb die Geschworenen, die Frage nach versuchtem Mord zu verneinen und auf Körperverletzung zu erkennen.

Der Oberstaatsanwalt widerlegt mit kurzen Worten die Ausführungen des Verteidigers und bittet die Geschworenen eindringlich auf versuchten Mord zu erkennen. Nachdem der Verteidiger noch einmal kurz zu Wort gekommen war, fragte der Vorsitzende den Angeklagten, ob er noch etwas sagen wolle, worauf dieser mit "nein" antwortete.

Nach der üblichen Belehrung der Geschworenen durch den Vorsitzenden zogen sich dieselben zur Beratung zurück. Nach kurzer Zeit kehrten dieselben wieder zurück, worauf der Obmann unter allgemeiner Spannung den Wahrspruch verkündete. Mit "Ja" wurden beantwortet die Fragen nach erschwertem Diebstahl, nach versuchter Notzucht, nach Mordversuch mit Überlegung, mit "Nein" die Fragen nach mildernden Umständen.

Der Oberstaatsanwalt beantragte nun [...] insgesamt eine Zuchthausstrafe von 15 Jahren, welcher Antrag von dem Gerichtshof angenommen wurde, sodass also Pauli zur Zuchthausstrafe von 15 Jahren nebst 10jährigem Ehrverlust und Stellung unter Polizeiaufsicht verurteilt ist. Der Andrang zu den Verhandlungen war an beiden Tagen sehr stark, der Sitzungssaal erwies sich als viel zu klein, sodass verschiedene zurückgewiesen werden mussten.

Schlußbetrachtung

Die vorstehenden Presseberichte haben uns einen lebendigen Eindruck von der Tat und dem Täter, den polizeilichen Ermittlungen und vom Prozessverlauf vermittelt. Die wichtigsten Korrekturen an unserem bisherigen Kenntnissstand betreffen den Namen des Täters, Karl Friedrich Pauli, sowie das Jahr 1904, in dem sich alle Ereignisse abspielten. Weitere interessante Details sind, dass Pauli auf dem Weg nach Ofterdingen vom oberen Neckar her durch Dettingen kam, und dass er nach der Tat in die Nähe von Bühl floh. Er bevorzugte also beidesmal den Rammertwald. Nach der Tat hielt er sich im Allgäu auf, und wurde in Weiler bei Immenstadt verhaftet.

Die Zeitungsberichte haben wieder einmal gezeigt, dass die "Gute Alte Zeit" wohl immer eine Illusion war und auch heute noch ist. Wir sind einem Mann begegnet, der es in 42 Lebensjahren auf 49 Vorstrafen, darunter 16 Jahre Zuchthaus gebracht hatte. Zu der letzten 9-jährigen Zuchthausstrafe war Pauli 1895 verurteilt worden. Er hatte auf der Landstraße bei Goldshöfe nahe Aalen ohne Veranlassung auf eine 20-jährige Bauerntochter geschossen und sie schwer verletzt. Die Strafe war gerade im März 1904 verbüßt, als er im Juni seine offenbar sichere Stellung in Karlsruhe verließ und über das Neckartal in Richtung Ofterdingen streifte. Dies war aber nicht seine einzige einschlägige Vorstrafe. Bereits im Jahr 1888 hatte er nahe Riedlingen eine Frau in einem Walde mit einem Messer angegriffen und zu vergewaltigen versucht. Er war deshalb vom Ulmer Schwurgericht zu 5 Jahren Zuchthaus verurteilt worden.

Merkwürdig berührt uns heute das weiträumige Herumstreifen Paulis, der als Metzgerknecht, Schuhmacher und Taglöhner bezeichnet wird. Dabei reiste er offenbar ohne Gepäck. Auf der Wanderung beging er immer wieder Diebstähle. Er kehrte gelegentlich aber auch in Wirtschaften ein und prahlte mit seiner Herkunft und seinem Beruf.

Die damaligen Fahndungsmethoden der Polizei scheinen zunächst darin zu bestehen, dass sie ihre Aufmerksamkeit auf die "üblichen Verdächtigen" richtete. In der Bevölkerung machten Gerüchte und Verdächtigungen die Runde. Die Zeitung schrieb, man neige allgemein der Ansicht zu, der Täter sei kein gewöhnlicher Stromer gewesen, sondern ein in der Gegend Ansässiger. Darauf weise seine ganze Erscheinung, sein Dialekt sowie die Art seines Auftretens hin. Es ist daher verständlich, dass die Polizei der Elise Mayer nacheinander den "abgängigen Schmied Nicol aus Mössingen", den vorbestraften "Dienstknecht Max Hahn aus Rottenburg", einen "fahrenden Händler" aus Sulz und einen weiteren gefesselten Verdächtigen vorstellte. Schließlich führte jedoch die Fahndung mittels Steckbrief zum Erfolg, da dieser auch den Aufenthaltsort Paulis im Allgäu erreichte.

Nachwort

Die ausgewerteten Zeitungsblätter befinden sich im Gemeindearchiv Ofterdingen und im Stadtarchiv Mössingen. Dem Mössinger Stadtarchivar Matthias Röhrs danke ich für die freundliche Hilfe und Gastfreundschaft bei der Archivbenützung.

Für die Vertiefung des Themas wäre die Prozeßakte Pauli von Nutzen gewesen. Für die leider ergebnislosen Nachforschungen in den Staatsarchiven Ludwigsburg und Sigmaringen danke ich Gebhard Füßler vom Staatsarchiv Sigmaringen.