Für viele Belange – beispielsweise den rechtswirksamen Erlass einer Satzung – sind öffentliche Bekanntmachungen gesetzlich vorgeschrieben.
Für die öffentlichen Bekanntmachungen in der Gemeinde gilt die „Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachungen“ vom 17. Februar 1977.
Nach dieser Satzung werden in der Gemeinde Ofterdingen öffentliche Bekanntmachungen durch Veröffentlichung im Amtsblatt vorgenommen. Dieses Amtsblatt ist als „Gemeindebote“ bekannt. Im Gemeindeboten sind neben den öffentlichen Bekanntmachungen auch eine Vielzahl anderer amtlicher Mitteilungen der Gemeinde und von anderen öffentlichen Stellen, sowie Inhalte örtlicher Institutionen, Vereine und weitere Informationen zu finden.
Weitere Informationen zum Gemeindeboten können auf nachfolgender Seite aufgerufen werden: Gemeindebote