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Zweite Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-Verordnung


Die Landesregierung Baden-Württemberg hat die Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (CoronaVO) erneut geändert.

Die neu getroffenen Regelungen gelten ab heute, 27. Mai und Dienstag, 02. Juni 2020.

Wesentliche Änderungen ergeben sich in folgenden Bereichen:
  • Treffen im privaten Raum
  • Veranstaltungen
  • weitere Öffnungen ab 02. Juni 2020

Detaillierte Informationen können über den nachfolgenden Link abgerufen werden:
Homepage der Landesregierung Baden-Württemberg