3G - Regelung für den Zutritt zum Rathaus
22.12.2021
Durch die Änderung der CoronaVO treten ab dem 01.01.2022 in den Alarmstufen neue Bestimmungen für den Zutritt zu Rathäusern in Kraft. Demnach ist gemäß § 17c CoronaVO für Besucherinnen und Besucher der Zutritt zum Rathaus nur nach Vorlage eines gültigen Impf-, Genesenen- oder Test-Nachweises gestattet.