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Nachricht

3G - Regelung für den Zutritt zum Rathaus


Durch die Änderung der CoronaVO treten ab dem 01.01.2022 in den Alarmstufen neue Bestimmungen für den Zutritt zu Rathäusern in Kraft. Demnach ist gemäß § 17c CoronaVO für Besucherinnen und Besucher der Zutritt zum Rathaus nur nach Vorlage eines gültigen Impf-, Genesenen- oder Test-Nachweises gestattet.