Volltextsuche auf: https://www.ofterdingen.de
Volltextsuche auf: https://www.ofterdingen.de

Nachricht

Hinweis zum korrekten Parken am Fahrbahnrand und in Kurvenbereichen


Bei einer Probefahrt mit den Fahrzeugen der Freiwilligen Feuerwehr Ofterdingen konnte vergangene Woche festgestellt werden, dass das Feuerwehrauto in einem Ernstfall Ihre Straße und Ihr Wohnhaus nur schwer bzw. gar nicht anfahren kann. Dies lag besonders an den parkenden Autos im Kurvenbereich, an den zu eng aneinander versetzt parkenden Fahrzeugen und an den überhängenden Bäumen, Sträuchern und Hecken. Da uns Ihre Sicherheit am Herzen liegt, bitten wir Sie, die folgenden Hinweise zu beachten:

Nach § 12 Straßenverkehrsordnung (StVO) ist das Halten in scharfen Kurven unzulässig. Das Parken ist unzulässig vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten, soweit in Fahrtrichtung rechts neben der Fahrbahn ein Radweg baulich angelegt ist, vor Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 8m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten.

Eine Behinderung von Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr und des Rettungsdienstes liegt besonders dann vor, wenn durch parkende Autos die vorgeschriebene Straßenbreite von 3,05m nicht mehr gegeben ist. Der Abstand zwischen versetzt parkenden Fahrzeugen muss so groß sein, dass ein Feuerwehrfahrzeug (LKW) ungehindert hindurchfahren kann. Deshalb ist der Abstand von 10m zwischen den Fahrzeugen ein guter Richtwert. Bedenken Sie: LKWs müssen zum Durchfahren der Kurven zur Außenseite hin ausholen. Das braucht Platz.

Darüber hinaus bitten wir Sie, Ihre Bäume, Sträucher und Hecken auf ein solches Maß zurückzuschneiden, dass diese nicht auf die Fahrbahn ragen.

Sollten bei weiteren Probefahrten der Feuerwehr, welche regelmäßig durchgeführt werden, entsprechende Situationen vorgefunden werden, behält sich die Freiwillige Feuerwehr Ofterdingen und das Ordnungsamt vor, einzelne Fahrzeuge von der Polizei abschleppen zu lassen.