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Nachricht

Schwierigkeiten für Rettungsfahrzeuge bei der Zufahrt Brühlstraße / Schulstraße / Rohrgasse


Die durch die Baustelle Bachsatzstraße eingerichtete Einbahnstraßenregelung über die Brühlstraße / Schulstraße / Rohrgasse stellt alle Beteiligten vor neue Herausforderungen. In diesem Zusammenhang wollen wir Sie darauf aufmerksam machen, die Einbahnstraßenregelung einzuhalten und Ihr Fahrzeug ordnungsgemäß zu parken. Besonders bitten wir Sie, Ihr Fahrzeug NICHT in den Kurvenbereichen Brühlstraße/Schulstraße und Schulstraße/Rohrgasse zu parken, da die Rettungsfahrzeuge sonst aktuell keine Möglichkeit haben im Notfall den oben genannten Bereich und das dahinterliegenden Wohngebiet Gartencarré zu befahren.

Aus diesem Grund werden wir auch in den nächsten Tagen und Wochen vermehrt Kontrollen durchführen.

Nach § 12 Straßenverkehrsordnung (StVO) ist das Halten in scharfen Kurven unzulässig. Das Parken ist unzulässig vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten, soweit in Fahrtrichtung rechts neben der Fahrbahn ein Radweg baulich angelegt ist, vor Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 8m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten.

Vielen Dank.

Ihre Gemeindeverwaltung