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Rathaus der Gemeinde Ofterdingen

Dienstleistung

Hundesteuer

Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn bei der Gemeinde anmelden.
Als Nachweis, dass die Hundehaltung angemeldet wurde, erhalten Sie eine Hundesteuermarke, die am Hund getragen werden muss.

Sollten Sie keinen Hund mehr halten, ist der Hund entsprechend abzumelden.

Sie können sich in bestimmten Fällen von der Hundesteuer Ihrer Gemeinde befreien lassen.

Erkundigen Sie sich hier vor Antragstellung bei Ihrer Gemeinde.

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Mitarbeiter
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Formulare & Online-Prozesse
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Verfahrensablauf

Sie können Ihren Hund persönlich oder schriftlich an- und abmelden. Nutzen Sie das Formular "Hund – Anmeldung/Abmeldung". Sie erhalten es bei Ihrer Gemeinde oder es steht auf deren Internet-Seite zum Download bereit.

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Erforderliche Unterlagen

Bei der Anmeldung ist eventuell noch der Rassenachweis notwendig.

Bei der Abmeldung ist die Rückgabe der Hundesteuermarke erforderlich.

Hinweis: Erkundigen Sie sich vorab bei Ihrer Gemeinde, ob Sie weitere Unterlagen vorlegen müssen, beispielsweise bei Tod des Tieres eine Bescheinigung des Tierarztes.

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Frist/Dauer

Sie müssen einen über drei Monate alten Hund innerhalb eines Monats ab Beginn der Hundehaltung beziehungsweise des Zuzugs in die Gemeinde anmelden.

Endet die Hundehaltung, muss die Abmeldung innerhalb eines Monats erfolgen.

Wird ein Hund veräußert, ist der Name und die Anschrift des Erwerbers anzugeben.

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Kosten/Leistung

Die in der Gemeinde Ofterdingen festgesetzten Hundesteuersätze können der aktuell gültigen Satzung über die Erhebung der Hundesteuer entnommen werden.

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Sonstiges

Melden Sie Ihren Hund nicht an, ist das eine Ordnungswidrigkeit.

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Satzung
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Zugehörigkeit zu