Volltextsuche auf: https://www.ofterdingen.de
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Rathaus der Gemeinde Ofterdingen

Dienstleistung

Hundesteuer

Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn bei der Gemeinde anmelden.

Sollten Sie keinen Hund mehr halten, ist der Hund entsprechend abzumelden.

Sie können sich in bestimmten Fällen von der Hundesteuer Ihrer Gemeinde befreien lassen.

Erkundigen Sie sich hier vor Antragstellung bei Ihrer Gemeinde.

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Mitarbeiter
  • Grundsteuer, Hundesteuer, Verbrauchsabrechnung Wasser/Abwasser, Indirekteinleiterkataster
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Formulare & Online-Prozesse
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Verfahrensablauf

Sie können Ihren Hund persönlich oder schriftlich an- und abmelden. Nutzen Sie das Formular "Hund – Anmeldung/Abmeldung". Sie erhalten es bei Ihrer Gemeinde oder es steht auf deren Internet-Seite zum Download bereit.

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Erforderliche Unterlagen

Bei Anmeldung erforderliche Unterlagen: Ausgefüllter Antrag

Bei Abmeldung erforderliche Unterlagen: Ausgefüllter Antrag und Nachweis über das Ableben bzw. die Abgabe (evtl. vom Tierarzt)

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Frist/Dauer

Sie müssen einen über drei Monate alten Hund innerhalb eines Monats ab Beginn der Hundehaltung beziehungsweise des Zuzugs in die Gemeinde anmelden.

Endet die Hundehaltung, muss die Abmeldung innerhalb eines Monats erfolgen.

Wird ein Hund veräußert, ist der Name und die Anschrift des Erwerbers anzugeben.

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Kosten/Leistung

Die in der Gemeinde Ofterdingen festgesetzten Hundesteuersätze können der aktuell gültigen Satzung über die Erhebung der Hundesteuer entnommen werden.

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Sonstiges

Melden Sie Ihren Hund nicht an, ist das eine Ordnungswidrigkeit.

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Satzung
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Zugehörigkeit zu