Hundesteuer
Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn bei der Gemeinde anmelden.
Sollten Sie keinen Hund mehr halten, ist der Hund entsprechend abzumelden.
Sie können sich in bestimmten Fällen von der Hundesteuer Ihrer Gemeinde befreien lassen.
Erkundigen Sie sich hier vor Antragstellung bei Ihrer Gemeinde.
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Grundsteuer, Hundesteuer, Verbrauchsabrechnung Wasser/Abwasser, Indirekteinleiterkataster
- Sie können das PDF-Formular herunterladen und ausdrucken. Hundesteuer - Anmeldung / Abmeldung einer Hundehaltung
- Sie können das PDF-Formular herunterladen und ausdrucken. Hundesteuer - Antrag auf Steuerbefreiung
Sie können Ihren Hund persönlich oder schriftlich an- und abmelden. Nutzen Sie das Formular "Hund – Anmeldung/Abmeldung". Sie erhalten es bei Ihrer Gemeinde oder es steht auf deren Internet-Seite zum Download bereit.
Bei Anmeldung erforderliche Unterlagen: Ausgefüllter Antrag
Bei Abmeldung erforderliche Unterlagen: Ausgefüllter Antrag und Nachweis über das Ableben bzw. die Abgabe (evtl. vom Tierarzt)
Sie müssen einen über drei Monate alten Hund innerhalb eines Monats ab Beginn der Hundehaltung beziehungsweise des Zuzugs in die Gemeinde anmelden.
Endet die Hundehaltung, muss die Abmeldung innerhalb eines Monats erfolgen.
Wird ein Hund veräußert, ist der Name und die Anschrift des Erwerbers anzugeben.
Die in der Gemeinde Ofterdingen festgesetzten Hundesteuersätze können der aktuell gültigen Satzung über die Erhebung der Hundesteuer entnommen werden.
Melden Sie Ihren Hund nicht an, ist das eine Ordnungswidrigkeit.