Grundstückswertermittlung beantragen
Sie wollen ein bebautes oder unbebautes Grundstück verkaufen oder aus anderen Gründen (zum Beispiel Erbauseinandersetzung, Darlehensaufnahme) den Marktwert einer Immobilie ermitteln lassen. Dafür werden Gutachten ausgefertigt, die in der Regel den Verkehrswert (Marktwert) für die folgenden Objekte bestimmen:
- bebaute Grundstücke einschließlich der Gebäude
- unbebaute Grundstücke
- unbebaute oder bebaute Grundstücksteile
- grundstücksgleiche Rechte (zum Beispiel Erbbaurechte)
- Eigentumswohnungen
In Baden-Württemberg erstatten die bei den Gemeinden gebildeten Gutachterausschüsse Verkehrswertgutachten. Auch freie Sachverständige und andere Stellen können Verkehrswerte ermitteln.
Seit 01.01.2021 werden diese Aufgaben im Rahmen eines gemeinsamen Gutachterausschusses bei der Universitätsstadt Tübingen fortgeführt.
Weitere Informationen erhalten Sie auf deren Website:
https://www.tuebingen.de/verwaltung/verfahren#grundstuecksbewertung
- der Gutachterausschuss der Stadt/Gemeinde oder der Verwaltungsgemeinschaft, in dessen Zuständigkeitsbereich das Grundstück liegt
- bei Begutachtung mehrerer Grundstücke, die eine wirtschaftliche Einheit bilden: gegebenenfalls der Gutachterausschuss, in dessen Gebiet die größte Fläche liegt
Hinweis: Die Gutachterausschüsse sind in Baden-Württemberg bei den Gemeinden gebildet. Die Gemeinden können die Aufgabe auf eine Verwaltungsgemeinschaft übertragen.
- Sie können das PDF-Formular herunterladen und ausdrucken. Verkehrswertgutachten - Antrag auf Erstellung (Universitätsstadt Tübingen)
Die Bearbeitungsdauer kann stark variieren und ist beim zuständigen Gutachterausschuss zu erfragen.
Nähere Hinweise zur Beantragung einer Grundstückswertermittlung sind beim örtlich zuständigen Gutachterausschuss oder bei freien Sachverständigen zu erfahren.